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Unbenotete / benotete Modulprüfung:
Die Modul(teil)prüfung kann in einigen Studiengängen nach Wahl der Studierenden auch "unbenotet" erbracht werden. Vor Erbringung ist eine entsprechende Festlegung vorzunehmen, eine nachträgliche Änderung (benotet - unbenotet) ist ausgeschlossen. Wird diese Option gewählt, ist es nicht möglich, dieses Modul zu verwenden, um es in einen Studiengang einzubringen, in dem dieses Modul bei der Gesamtnotenberechnung berücksichtigt wird.
Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
Es werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Design und zur Implementierung von Mensch-Maschine-Interaktionsschnittstellen geprüft. Die Modulteilprüfungen dienen der Überprüfung dieser Fertigkeiten zum Einen im Hinblick auf Übersichts- und Grundlagenwissen über wesentliche Konzepte und Ansätze (erste Teilprüfung als Portfolio aus Klausur/mündlicher Prüfung und Übungen zu der Vorlesung) und zum anderen im Hinblick auf die vertiefende und konkrete Umsetzung in einem Teilbereich der Mensch-Maschine-Interaktion (zweite Modulteilprüfung aus Referat/praktischer Arbeit und schriftlicher Ausarbeitung). Darüber hinaus werden praktische Kenntnisse, Umgang mit Originalliteratur, Präsentationstechniken und die Anfertigung einer schriftlichen Ausarbeitung geprüft.
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