Die Vorlesung Grundrechte befasst sich mit den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten. Nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Normenhierarchie und die Grundsätze des Grundgesetzes behandelt sie zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren und sodann die einzelnen Grundrechte.
Es wird an (notwendiges!) Wissen aus dem GK Staatsorganisationsrecht angeknüpft.
Literaturhinweise finden Sie auf dem Papier für die erste Stunde und zu Beginn der Veranstaltung.
Alle Materialien finden Sie im Lernraum.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht II - Grundrechte | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul ÖffR A | Pflicht | 2. | GS |
Die Veranstaltung richtet sich an erster Linie an Studierende des 2. Semesters, die bereits Grundkenntnisse im Staatsorganisationsrecht erworben haben.
Zum Leistungsnachweis (Modul Öffentliches Recht A) wird eine Klausur (120 Min. Bearbeitungszeit) angeboten.