


Modul 29-M20RM Öffentliches Recht I
Fakultät
Modulverantwortliche/r
Turnus (Beginn)
Jedes Semester
Leistungspunkte und Dauer
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Durch die Kombination aus Vorlesungen und Tutorium sollen erste grundlegende Kenntnisse im deutschen Verfassungsrecht und in der spezifischen Technik der Falllösung vermittelt werden. Die Studierenden lernen die Funktionen der Staatsorgane kennen und wie Konflikte dieser Organe untereinander vor dem Verfassungsgericht zu behandeln sind. Außerdem wird die Durchsetzung der einzelnen Grundrechte in Form der Individualverfassungsbeschwerde behandelt, so dass die Studierenden derartige Fallgestaltungen selbständig lösen können. Dies stellen sie im Rahmen der Modulprüfung unter Beweis.
Lehrinhalte
Die Vorlesung Staatsorganisationrecht behandelt die grundlegenden Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundestaat, Republik) sowie das Recht der Organisation des Staates und des Handelns seiner Organe. Die Vorlesung Grundrechte befasst sich mit den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten. Nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Normenhierarchie und die Grundsätze des Grundgesetzes behandelt sie zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren und sodann die einzelnen Grundrechte.
Durch die Zusammenfassung der beiden Veranstaltungen in einem Modul ist eine Behandlung der Grundzüge des gesamten deutschen Verfassungsrechts möglich. Zu beiden Vorlesungsveranstaltungen ist ein Tutorium zu besuchen, in dem die spezifisch verfassungsrechtliche Technik der Fallbearbeitung vermittelt wird.
Empfohlene Vorkenntnisse
—
Notwendige Voraussetzungen
—
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 bPr 1
Veranstaltungen
Prüfungen
In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017] | 1-Fach (fw) | 1. | zwei Semester | Pflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] | 1-Fach (fw) | 1. | zwei Semester | Pflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.