Gerechtigkeit ist ein Schlüsselbegriff der praktischen Philosophie. So wichtig die Forderung nach Gerechtigkeit jedoch erscheint, so wenig spezifisch ist sie: Nicht nur wird Gerechtigkeit als normativer Maßstab in unterschiedlichen Kontexten verwendet (z.B. Verteilung, Strafe), sie wurde und wird auch inhaltlich sehr unterschiedlich gefasst (z.B. Verdienst, Bedürfnis). Die Vorlesung soll einen Einblick in das vielfältige Spektrum der Gerechtigkeitsauffassungen geben. Unter anderem wird thematisiert werden, wie Gerechtigkeit begrifflich zu bestimmen ist, welche Kriterien für Gerechtigkeit einschlägig sind und ob eine interne Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit besteht.
Im Rahmen dieser Veranstaltung können maximal 15 Hausarbeiten geschrieben werden.
Abschluss des ersten Studienjahres.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Mo | 10-12 | X-E0-205 | 09.10.2017-02.02.2018
nicht am: 25.12.17 / 01.01.18 |
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N5 HM PP PolP; N7 HM GP GP; N8 HM SB PGES | |||||
| Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N7 HM GP GP; N8 HM SB PGES | |||||
| Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 3 Leistungspunkten ist das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern bzw. 10-20 Minuten. Die genauen Anforderungen werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.