Die Veranstaltung bietet einen Überblick über das deutsche kollektive Arbeitsrecht und Sozialrecht. Dabei geht es vor allem um die Vermittlung eines grundlegenden Systemverständnisses. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts stehen das Koalitions- und Tarifvertragsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht im Mittelpunkt. Im Sozialrecht liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem allgemeinen Sozialsystem und dem Sozialversicherungsrecht.
Die Veranstaltung findet 4-stündig und dafür nur an 8 Terminen statt, die noch bekanntgegeben werden.
Die erste Veranstaltung findet am 15. April 2016 statt!
Bereits feststehende Termine:
15. April 2016
22. April 2016
29. April 2016
20. Mai 2016
03. Juni 2016
10. Juni 2016
17. Juni 2016
Es wird ein Gesetzestext mit den gängigen arbeitsrechtlichen Gesetzen benötigt. Insbesondere werden wir mit dem Grundgesetz (Art. 9 GG), dem TVG und dem BetrVG arbeiten.
Für den sozialrechtlichen Teil wird ein Sozialgesetzbuch (I-XII) benötigt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M52NF Arbeitsrecht | Ergänzungskurs Arbeits- und Sozialrecht für BA-Nebenfachstudierende | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | ArbR | Wahlpflicht | 5. 6. | 1.5 | nicht scheinfähig HS |