Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden erlangen und vertiefen ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht. Neben den Grundlagen des Individualarbeitsrechts werden auch Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts vermittelt. Zudem werden grundlegende Kenntnisse im Sozialrecht erlangt.
In der Prüfungsleistung des Moduls zeigen die Studierenden, dass sie ein konkretes Fallbeispiel mit einem individualarbeitsrechtlichen Schwerpunkt selbständig und unter Anwendung der juristischen Methodik lösen und ihre Lösung darstellen können. Aufgrund der ausgebildeten Transferkompetenzen können sie sich unbekannte Sachverhalte erschließen und rechtlich vertretbar lösen.
Der Grundkurs Arbeitsrecht befasst sich mit der Geschichte und den Rechtsquellen des Arbeitsrechts, dem Begriff des Arbeitnehmers, den Mängeln beim Abschluss des Arbeitsvertrages, den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, den Leistungsstörungen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag und Kündigung, befristeten Arbeitsverhältnissen, Zeugnis und dem Betriebsübergang.
Im Rahmen des Tutorials Arbeitsrecht sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, einfache Fälle des Arbeitsrechts selbständig zu lösen.
Der Ergänzungskurs Arbeits- und Sozialrecht beinhaltet im Rahmen des sozialrechtlichen Abschnitts die geschichtliche Entwicklung des Sozialversicherungsrechts, seine verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die öffentlich- rechtlich gestalteten Vorsorgen gegen die Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit und Alter. Zudem werden das Recht der "Grundsicherung" und das Arbeitslosengeld II besprochen. Der arbeitsrechtliche Abschnitt umfasst einen Einblick in das Betriebsverfassungsrecht, welches die Aufgaben und die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder sowie die Beteiligungsrechten des Betriebsrates beinhaltet, und beschäftigt sich mit dem Koalitions- und Tarifvertragsrechts (Abschluss, Inhalt, Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen).
29-M10NF
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Es wird auf §12 Abs. 7 der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO-Studienmodell 2011) hingewiesen.
Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Profilstudium | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Industrie-Management | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Organisation und Verbände | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Rechtswissenschaft / Bachelor [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 17.03.2014] | Nebenfach (fw) | Soziale und pädagogische Berufsfelder | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Profilstudium
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Industrie-Management
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Organisation und Verbände
Rechtswissenschaft / Bachelor: Nebenfach (fw) // Soziale und pädagogische Berufsfelder