Im Strafverfahren wird über begangenes Kriminalunrecht öffentlich entschieden. Manche sprechen verkürzt vom „Strafprozess“; gemeint ist dann das sog. Erkenntnisverfahren. Dieses Verfahren hat zum Ziel und zur Aufgabe, eine insgesamt materiell richtige Entscheidung anzustrengen, bei diesen Bemühungen justizförmig vorzugehen und die durch begangenes Unrecht ausgelöste Konfliktsituation auszugleichen und zu befrieden. Soll dieser hohe Anspruch erfüllt werden, bedarf es der Mitwirkung zahlreicher Verfahrensbeteiligter. Der Strafprozess ist insofern in unterschiedliche Entscheidungsebenen mit unterschiedlichen Entscheidungsträgern eingeteilt, etwa ob jemand wegen des Verdachts einer Straftat von der Staatsanwaltschaft überhaupt anzuklagen ist oder wie eine strafrechtliche Hauptverhandlung vorbereitet und durchgeführt wird. Einerseits eingebunden in ein strenges System gesetzlicher Regelungen und grundsätzlicher Prozessmaximen, ermöglicht und erfährt der Strafprozess andererseits immer wieder Relativierungen und Durchbrechungen seiner Regelungen und Verfahrensprinzipien. Verfahrensgerechtigkeit und das staatliche Interesse an der Durchführung (oder an der Nichtdurchführung) eines Strafverfahrens können oftmals als spannungsreicher Widerspruch wahrgenommen werden. Ob ein justizförmig durchgeführtes Strafverfahren für sich reklamieren kann, letztlich zum Rechtsfrieden beigetragen zu haben, ist eine durchgehend berechtigte Frage. Wurde die richtige Entscheidung hervorgebracht, die auf materieller Wahrheit beruht und gegebenenfalls mit einer gerechten Sanktion abschließt? – Mit diesen bereits auf erste Zweifel hinweisende Fragestellungen beginnt das kritische Nachdenken über rechtsstaatliche Praxis im Strafverfahren. Zu diesem kritischen Nachdenken möchte die Veranstaltung anregen. Anhand praktischer (auch aktueller) „Fälle“ wird in die wesentlichen Grundlagen für ein solches Reflektieren über Strafverfahren eingeführt.
Beulke: Strafprozessrecht, 12. Aufl., 2012; Heghmanns: Strafverfahren, 2014; Klesczewski: Strafprozessrecht, 2. Aufl., 2013; Roxin / Schünemann: Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., 2014. - Weitere Literaturhinweise in den Vorlesungen.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Mo | 12-14 | H1 | 11.04.-22.07.2016
not on: 5/16/16 |
Module | Course | Requirements | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | ||
29-M10RM_ver1 Strafrecht I | Strafverfahrensrecht - Grundlagen | Student information | |
- | Graded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Frauenstudien | (Enrollment until SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Enrollment until WiSe 19/20) | Modul StrafR A | Pflicht | 1. | GS | ||
Studieren ab 50 |