Im Strafverfahren wird über begangenes Kriminalunrecht öffentlich entschieden. Manche sprechen verkürzt vom „Strafprozess“; gemeint ist dann das sog. Erkenntnisverfahren. Dieses Verfahren hat zum Ziel und zur Aufgabe, eine insgesamt materiell richtige Entscheidung anzustrengen, bei diesen Bemühungen justizförmig vorzugehen und die durch begangenes Unrecht ausgelöste Konfliktsituation auszugleichen und zu befrieden. Soll dieser hohe Anspruch erfüllt werden, bedarf es der Mitwirkung zahlreicher Verfahrensbeteiligter. Der Strafprozess ist insofern in unterschiedliche Entscheidungsebenen mit unterschiedlichen Entscheidungsträgern eingeteilt, etwa ob jemand wegen des Verdachts einer Straftat von der Staatsanwaltschaft überhaupt anzuklagen ist oder wie eine strafrechtliche Hauptverhandlung vorbereitet und durchgeführt wird. Einerseits eingebunden in ein strenges System gesetzlicher Regelungen und grundsätzlicher Prozessmaximen, ermöglicht und erfährt der Strafprozess andererseits immer wieder Relativierungen und Durchbrechungen seiner Regelungen und Verfahrensprinzipien. Verfahrensgerechtigkeit und das staatliche Interesse an der Durchführung (oder an der Nichtdurchführung) eines Strafverfahrens können oftmals als spannungsreicher Widerspruch wahrgenommen werden. Ob ein justizförmig durchgeführtes Strafverfahren für sich reklamieren kann, letztlich zum Rechtsfrieden beigetragen zu haben, ist eine durchgehend berechtigte Frage. Wurde die richtige Entscheidung hervorgebracht, die auf materieller Wahrheit beruht und gegebenenfalls mit einer gerechten Sanktion abschließt? – Mit diesen bereits auf erste Zweifel hinweisende Fragestellungen beginnt das kritische Nachdenken über rechtsstaatliche Praxis im Strafverfahren. Zu diesem kritischen Nachdenken möchte die Veranstaltung anregen. Anhand praktischer (auch aktueller) „Fälle“ wird in die wesentlichen Grundlagen für ein solches Reflektieren über Strafverfahren eingeführt.
Beulke: Strafprozessrecht, 12. Aufl., 2012; Heghmanns: Strafverfahren, 2014; Klesczewski: Strafprozessrecht, 2. Aufl., 2013; Roxin / Schünemann: Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., 2014. - Weitere Literaturhinweise in den Vorlesungen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M10RM_ver1 Strafrecht I | Strafverfahrensrecht - Grundlagen | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul StrafR A | Pflicht | 1. | GS | ||
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