Von den Büchern, die in der Antike über die res publica der Römer geschrieben wurden, sind aus den Bereichen Historiographie und politische Philosophie bedeutende Werke ganz oder teilweise erhalten. Von den antiquarischen Studien zumal Varros gibt es nur noch Fragmente. Die ‘staatsrechtliche’, also von Juristen verfasste Literatur schließlich ist fast zur Gänze ungreifbar – bis auf eine kleine Ausnahme: ein in den Digesten Iustinians überliefertes Fragment aus dem Kurzlehrbuch (Liber singularis enchiridii) des Sextus Pomponius, der im zweiten Jahrhundert n.Chr. schrieb. Dieses Fragment, die „einzige größere Quellenstelle rechtsgeschichtlichen Inhalts, die uns die Römer hinterlassen haben“ (G. Wesenberg), behandelt mehrere aus der Geschichtsschreibung geläufige Gegenstände, jedoch in eigenartiger Weise und in einer besonderen Organisation des Wissens. Selbstverständlich wird dieses Büchlein aus der Feder eines „verwirrten Berichterstatters“ (Th. Mommsen) in der Forschungsliteratur immer wieder angeführt, aber meist nur als ‘Steinbruch’ für die Fußnoten und unter ferner liefen. Es gibt keine neuere Einzelausgabe in deutscher Sprache und keinen Kommentar. Selbstverständlich ist es Teil der von Okko Behrends und anderen juristischen Romanisten erarbeiteten zweisprachigen Ausgabe des Corpus Iuris Civilis (Heidelberg 1995), aber auch dieses wahrhaft monumentale Werk bietet keine Erklärung des durchaus sperrigen Textes.
Projektseminar, das bedeutet: Konkretes Ziel des Semesters ist es, die beiden für Althistorikerinnen und Althistoriker besonders interessanten Teile des Fragments – über die Entstehung des Rechts (de origine et processu iuris) und die Entwicklung der Magistratur (de magistratuum nominibus et origine) – leichter zugänglich zu machen, mit Blick auf Lehrveranstaltungen zur Verfassung der römischen Republik, aber auch andere Bemühungen. Zu diesem Zweck wird eine zweisprachige Ausgabe mit Einleitung und ausführlichem Kommentar erarbeitet. Die Beiträge zu dieser Ausgabe bilden zugleich die Prüfungsleistungen. Das Produkt soll, wenn es hinreichend erscheint, zumindest über den Publikationsserver der Universitätsbibliothek zugänglich gemacht werden, nach dem Vorbild eines 2013 so veröffentlichten (Teil-)Kommentars zu Ciceros zweiter Rede gegen das Ackergesetz des Rullus.
Das Modul ist als integrierte vierständige Lehrveranstaltung aus MA-Seminar und Historischer Kontextualisierung im Hauptmodul konzipiert. Zunächst werde ich in Vorlesungsform einen einführenden Überblick geben; dann lesen wir gemeinsam kursorisch den Text des Encheiridion sowie Forschungsliteratur in deutscher und englischer Sprache. Es folgt eine Erarbeitungsphase mit intensiver Beratung sowie abschließend eine Präsentation der Ergebnisse.
Achtung: Seminar (220075) und Historische Kontextualisierung (220074) bilden einen vierstündigen Block und müssen beide zusammen besucht werden. Aufgrund des Aufbaus des Modulblocks (s.o.) wird es für Studierende, die nur eine der beiden Veranstaltungen besuchen, unmöglich sein, dem Fortschreiten im Stoff und im Kompetenzerwerb zu folgen. Auf Fragen und Probleme, die sich aus dem Versäumen von einzelnen Sitzungen oder einer ganzen Hälfte des Moduls ergeben, wird keinerlei Rücksicht genommen werden können!
Teilnahmevoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossene Hauptmodul Antike. Ausbaufähige Lateinkenntnisse sind sehr willkommen!
Corpus luris Civilis. Text und Übersetzung. Auf der Grundlage der von Theodor Mommsen und Paul Krüger besorgten Textausgaben. Bd. II: Digesten 1-10. Gemeinschaftlich übersetzt und herausgegeben von Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Hans Hermann Seiler. Heidelberg 1995; Dieter Nörr, Pomponius oder „Zum Geschichtsverständnis der römischen Juristen“, ANRW II 15 (1976), 497-604; Franz Wieacker, Römische Rechtsgeschichte. Erster Abschnitt: Einlei¬tung, Quellenkunde, Frühzeit und Republik (HbAW 10,3,1,1). München 1988; Wolfgang Kunkel/Reinhold Wittmann, Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik (HbAW 3,2,3). München 1995; Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik. 7., völlig überarb. Aufl. Paderborn 1995; Andrew Lintott, The Constitution of the Roman Republic. Oxford 1998; Timothy Cornell, The Beginnings of Rome. Italy and Rome from the Bronze Age to the Punic Wars (c. 1000–264 BC). London 1995
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Di | 12-14 | X-E0-211 | 19.10.2015-12.02.2016
nicht am: 29.12.15 / 05.01.16 |
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| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
|
22-4.2
Mastermodul Geschichtswissenschaft: Vormoderne
Mastermodul Geschichtswissenschaft: Vormoderne
4.2.1 |
Historische Kontextualisierung Vormoderne | Studieninformation | |
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22-M-4.2
Mastermodul Vormoderne
Mastermodul Vormoderne
4.2.1 |
Historische Kontextualisierung | Studienleistung
|
Studieninformation |
| 22-M-4.4.3 Profilmodul "Antike Geschichte" Profilmodul "Antike Geschichte" | Historische Kontextualisierung | Studienleistung
|
Studieninformation |
| 22-M-4.5 Forschungsmodul Forschungsmodul | Historische Kontextualisierung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschichtswissenschaft / Master | (Einschreibung bis SoSe 2012) | 4.2.1 | Wahlpflicht | scheinfähig |
Im Seminar substantieller schriftlicher Beitrag zur Kommentierung im Umfang von ca. 15 Seiten; in der Kontextualisierung 3-4 Studienleistungen, darunter das Referat einer Monographie mit Tischvorlage.