-Bitte finden Sie sich spätestens um 09:00 Uhr zum Einlass ein, um den geplanten Ablauf zu gewährleisten.
Für den Einlass benötigen Sie Ihren Studierendenausweis sowie einen gültigen Personalausweis oder einen sonstigen Lichtbildausweis.
-Im Hörsaal dürfen Sie nur auf solchen Sitzen Platz nehmen, auf denen sich Mantelbögen befinden. Ihnen werden die Plätze von den Aufsichtspersonen zugewiesen, diese Zuweisungen sind für Sie verbindlich. Es gibt hier also keine freie Platzwahl!
-Papier und Gesetzestexte werden vor und während der Klausur kontrolliert. Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass die von Ihnen mitgeführten Gegenstände keinerlei Schemata, "Spickzettel" oder sonstige Hilfsmittel enthalten. Sollten solche Hilfsmittel bei der Einlasskontrolle oder im Verlauf der Klausur aufgefunden werden, stellt dies einen Täuschungsversuch dar!
-Taschen, Handtaschen, Etuis, Mäppchen, Jacken und ähnliche Gegenstände sind in die Schließfächer einzuschließen und dürfen nicht mit in den Hörsaal genommen werden.
-Stifte u.ä. können in einer durchsichtigen Plastiktüte mitgeführt werden.
-Mobiltelefone, Tablets und sonstige elektronische Geräte dürfen nicht mit in den Hörsaal genommen werden. Sollten solche Geräte gefunden werden, stellt dies einen Täuschungsversuch dar, unabhängig davon ob diese ein- oder ausgeschaltet sind.
-Für Nebenfachstudenten wird eine modifizierte Klausur gestellt, bitte achten Sie auf die Anweisungen für die Platzierungen.
-Papier und Gesetzestexte sind selber mitzubringen, in den Gesetzestexten sind einzelne moderate Unterstreichungen oder Markierungen (Textmarker) und "Post-it´s" erlaubt. Sonstige Anmerkungen, Zahlen, Verweise und Schemata werden als Täuschungsversuche angesehen.
-Jegliche Gespräche und Gesprächsversuche während der Klausur stellen Täuschungsversuche dar!
-Vorkorrekturen sind vor der Klausur beim Lehrstuhl anzumelden, die Klausur ist nach der Bearbeitungszeit auf den dafür vorgesehenen Stapel zu legen!
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht II - Grundrechte | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul ÖffR A | Pflicht | 2. | GS |