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Hinweise zur Veranstaltungs- und Prüfungswahl:
In diesem Modul ist entweder die Lehrpraktische oder die Fachpraktische Prüfung in einem der Seminare "Schwerpunktkurse Sek. II" zu erbringen.
In der Veranstaltung, in der die Sportpraxisprüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Modulübergreifende Regelungen:
Für Studierende nach FsB vom 15.05.2017 gilt:
Die Sportpraxisprüfungen der Module DM-1, DM-2 und DM-3 sind aus verschiedenen Bereichen zu wählen.
Die Wahlpflichtkurse der Module HRSGe_GymGe-DM-2 und GymGe-DM-3 sind aus verschiedenen Bereichen zu wählen.
Für Studierende nach FsB vom 03.05.2023 gilt:
Die Sportpraxisprüfungen der Module DM-1 und DM-3 sind aus verschiedenen Bereichen zu wählen.
Die Wahlpflichtkurse der Module 61-GymGe-DM-1 und 61-GymGe-DM-3 sind aus verschiedenen Bereichen zu wählen.
Die Bereiche sind im Einzelnen:
01 Körperwahrnehmung und Psychomotorik
02 Spielen und Spiele
03 Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik
04 Bewegen im Wasser - Schwimmen
05 Bewegen an und mit Geräten - Turnen
06 Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz
07 Training im Schulsport
08 Ringen und Kämpfen
09 Natursportarten / Gleiten, Fahren , Rollen
10 Gesundheitsorientierte Praxis/ Fitnesssport
In den Bereichen "Gesundheitsorientierte Praxis", "Ringen und Kämpfen" und im Bereich "Natursportarten" besteht nicht in allen Wahlpflichtkursen die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen.
Begründung der Notwendigkeit von zwei Modulteilprüfungen:
In den Seminaren werden didaktisch-methodische und bewegungstheoretische Aspekte des jeweiligen Sport- und Bewegungsfeldes integrativ vermittelt und ebenso die sportartspezifische Leistungsfähigkeit und Technik geschult. Aus fachlichen und organisatorischen Gründen ist in den Sport-und Bewegungsfeldern eine getrennte Überprüfung der Einzelaspekte des Kompetenzerwerbs (Motorische Kompetenz, Lehrkompetenz, fachspezifisches Wissen) notwendig.
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