In Ergänzung der Vorlesung „Wirtschaftsverfassungs- und –verwaltungsrecht I“ des Vorsemesters - deren Besuch von Nutzen, aber nicht Voraussetzung ist - behandelt die Vorlesung wichtige Einzelmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dazu zählen klassische Gebiete des Besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts wie das Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht, aber auch aktuelle Rechtsgebiete wie das Telekommunikations- und Energiewirtschaftsrecht.
Literatur: Angaben zu Beginn der Veranstaltung/im Mailverteiler
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
| 29-M53RM Praxis des Insolvenzrechts Praxis des Insolvenzrechts | Veranstaltung I | Studieninformation | |
| Veranstaltung II | Studieninformation | ||
| Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation | |
| 29-M54RM_ver1 Praxis des Wirtschaftsverwaltungsrechts Praxis des Wirtschaftsverwaltungsrechts | Veranstaltung I | Studieninformation | |
| Veranstaltung II | Studieninformation | ||
| Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation | |
| 29-M55RM_ver1 Praxis des Wirtschaftsstrafrechts Praxis des Wirtschaftsstrafrechts | Veranstaltung I | Studieninformation | |
| Veranstaltung II | Studieninformation | ||
| Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 4: Öff. Wirtsch.Recht EU; EG Öff.WirtschR | Wahlpflicht | 7. | HS |
Die Vorlesung gehört zum Kernbereich des Schwerpunktbereichs 4 (Öffentliches Wirtschaftsrecht in der EU) und dient insbesondere der Vermittlung von Kenntnissen, die in der Schwerpunktbereichsprüfung gefordert sind.
Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Vorlesung eine Schwerpunktbereichs-Hausarbeit zu schreiben.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nach der StudPrO mit 2 LP gewichtet.