


Modul 29-M55RM Praxis des Wirtschaftsstrafrechts
Fakultät
Modulverantwortliche*r
Turnus (Beginn)
Jedes Semester
Leistungspunkte und Dauer
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Durch die Teilnahme an den wirtschaftsprivat- und wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Veranstaltungen erlangen die Studierenden zunächst vertiefte Kenntnisse in den jeweils belegten Teilgebieten. Alle diese Teilgebiete haben aber auch eine wirtschaftsstrafrechtliche Dimension. Der Staat sanktioniert in bestimmten Bereichen Fehlverhalten von Teilnehmern am Wirtschaftsverkehr. Die Studierenden kennen die spezifischen Sachverhaltskonstellationen und Teilgebiete, erhalten ein Gespür für die jeweiligen Gefahren und wissen sie rechtlich einzuschätzen, was sie in der Modulprüfung unter Beweis stellen.
Lehrinhalte
Das Modul vermittelt zunächst vertiefte Kenntnisse in ausgewählten wirtschaftsrechtlichen Fächern. Die Studierenden können dabei nach eigenen Vorlieben Fächer aus dem Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht in beliebiger Kombination besuchen, wobei mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit jeweils bekannt gegeben wird, welche Fächer in dem Modul anerkannt werden. Nachdem vertiefte Kenntnisse in den wirtschaftrechtlichen Fächern geschaffen wurden, rundet eine Veranstaltung zum Wirtschaftsstrafrecht, welche auf das strafrechtlich relevante Verhalten in den einzelnen wirtschaftrechtlichen Teilgebieten (z.B. Insolvenzstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) eingeht, das Modul ab. Die für das Modul anrechenbaren Veranstaltungen werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt.
Empfohlene Vorkenntnisse
29-M10RM
29-M11RM
Notwendige Voraussetzungen
—
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 bPr 1
Veranstaltungen
Titel | Art | Turnus | Workload (Kontaktzeit + Selbststudium) | LP2 |
---|---|---|---|---|
Veranstaltung I | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Veranstaltung II | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Veranstaltung III | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 [Pr] |
Prüfungen
Organisatorische Zuordnung | Art | Gewichtung | Workload | LP2 |
---|---|---|---|---|
Veranstaltung III
(Seminar o. Vorlesung)
Die Modulprüfung wird in einer der Veranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Veranstalter/in. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht. |
Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung | 1 | 120h |
4
![]() |
In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017] | 1-Fach (fw) | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] | 1-Fach (fw) | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.