


Modul 29-M53RM Praxis des Insolvenzrechts
Fakultät
Modulverantwortliche*r
Turnus (Beginn)
Jedes Semester
Leistungspunkte und Dauer
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Die Studierenden kennen nach Abschluss des Moduls die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens und die Auswirkungen für die einzelnen daran Beteiligten (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer). Ferner können sie Strategien entwickeln, wie im Vorfeld durch Sanierungsmaßnahmen eine Insolvenz ggf. noch vermieden werden kann und welche Maßnahmen dabei Erfolg versprechend sind. Der Nachweis des Erwerbs der beschriebenen Kompetenzen erfolgt im Rahmen einer Modulprüfung.
Lehrinhalte
Die Veranstaltung Insolvenzrecht gibt den Studierenden einen Einblick in das Insolvenzrecht. Vorgestellt werden die rechtlichen Anknüpfungspunkte für die Prüfung des Insolvenzeintritts, das Eröffnungsverfahren, die Wirkungen der Insolvenzeröffnung und die Rechte der Beteiligten (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss etc). Neben dieser Veranstaltung werden weitere einschlägige Veranstaltungen angeboten, die den Studierenden Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Unternehmen in der Krise vermitteln. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Möglichkeiten, die Krise durch unternehmerische Maßnahmen zu überwinden. Mögliche Veranstaltungsthemen sind die Unternehmenssanierung, das Steuerrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und andere Rechtsgebiete mit unternehmensrechtlichen Bezügen. Die für das Modul anrechenbaren Veranstaltungen werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt.
Empfohlene Vorkenntnisse
29-M1RM
29-M2RM
29-M3RM
29-M4RM
Notwendige Voraussetzungen
—
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 bPr 1
Veranstaltungen
Titel | Art | Turnus | Workload (Kontaktzeit + Selbststudium) | LP2 |
---|---|---|---|---|
Veranstaltung I | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Veranstaltung II | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 |
Veranstaltung III | Seminar o. Vorlesung | WiSe&SoSe | 60h (30 + 30) | 2 [Pr] |
Prüfungen
Organisatorische Zuordnung | Art | Gewichtung | Workload | LP2 |
---|---|---|---|---|
Veranstaltung III
(Seminar o. Vorlesung)
Die Modulprüfung wird in einer der Veranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Veranstalter/in. Diese/r nimmt auch die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht. |
Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung | 1 | 120h |
4
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In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017] | 1-Fach (fw) | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] | 1-Fach (fw) | 5. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.