Die Vorlesung behandelt die Grundzüge der elementaren formalen Logik (Aussagenlogik und Prädikatenlogik erster Stufe).
Sie stellt außerdem Grundlagen der Argumentationstheorie vor, insbesondere durch Behandlung typischer
Argumentationsformen. Weitere Themen sind der Umgang mit Hypothesen und expliziten und impliziten Voraussetzungen von Begründungen, die Rolle begrifflicher Sorgfalt für das philosophische Argumentieren und die Theorie und Praxis guter Definitionen.
In den Begleittutorien werden Übungsaufgaben besprochen, die den Stoff der Vorlesungen vertiefen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | H12 | 26.10.2015-12.02.2016
nicht am: 28.12.15 / 04.01.16 |
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einmalig | Do | 12-14 | H14 | 07.04.2016 | Nachschreibeklausur |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-LOGIK Logik | Einführung in die Logik | Studieninformation | |
- | unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N3 LOGIK | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N3 LOGIK | |||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N14 SQ HR | |||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 5 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung ab WS 11/12) ist eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Klausur. Beide Teile der Logik-Vorlesung enden mit einer 90minütigen Klausur, die von der oder dem jeweiligen Lehrenden gestellt wird. Die bessere der beiden Klausuren wird als Modulnote gewertet, d.h. die schlechtere Note geht nicht in die Berechnung der Modulnote ein. Es müssen jedoch beide Klausuren bestanden werden.
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11und Master of Education) ist die regelmäßige Teilnahme sowie das Bestehen der Abschlussklausur.