Auf welcher Grundlage können politische Herrscher Autorität beanspruchen? Locke bindet jegliche legitime Herrschaft an die Zustimmung der Bürger. Er sucht nach einem Konzept, mit dem deutlich gemacht werden kann, dass diese Zustimmung mitnichten einmal gegeben und dann für immer gültig ist, sondern konstant erneuert werden muss. Er forscht nach den Ursachen von Machtmissbrauch und überlegt, wie sich dieser verhindern lässt. Und er legt dar, dass sich der Zweck des Staates nicht darauf beschränkt, die Bürger vor gegenseitigen Übergriffen und Attacken fremder Mächte zu schützen; vielmehr erstreckt er sich auch auf den Schutz der Bürger vor dem Staat. Die Individuen werden als Träger unveräußerlicher Rechte präsentiert, Rechte, die sie sogar gewaltsam gegenüber der Staatsmacht verteidigen dürfen und sollen. Im Seminar werden wir uns mit den zentralen Themen der politischen Philosophie Lockes beschäftigen und uns außerdem der Frage des Zusammenhangs von theoretischer und praktischer Philosophie in Lockes Werk widmen.
John Locke, Zweite Abhandlung über die Regierung, übersetzt von Hans Jörn Hoffmann, Kommentar von Ludwig Siep, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2007. Weitere Primärliteratur wird im EKKV zur Verfügung gestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 12-14 | T2-220 | 07.04.-17.07.2015 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-HM_PP4_POL Hauptmodul PP4: Politische Philosophie | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
26-HM_PP8_GPP Hauptmodul PP8: Geschichte der Praktischen Philosophie | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt II | |||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP PolP; N7 HM GP GP | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PolP; N7 HM GP GP | |||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N7 HM GP GP | |||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | ||||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PolP |