Die Vorlesung „Grundrechte“ ist neben der Vorlesung „Staatsorganisationsrecht“ eine der beiden staatsrechtlichen Vorlesungen. Beide Vorlesungen werden in diesem Semester ein letztes Mal parallel angeboten; künftig finden sie nur noch semesterweise abwechselnd („Staatsorganisationsrecht“ jeweils im Wintersemester, „Grundrechte“ jeweils im Sommersemester) statt.
Die Vorlesung „Grundrechte“ gilt im Kern den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten. Unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung und ihrer Einbettung in die europäische Grundrechtsentwicklung soll ihre heutige, fundamentale Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsordnung, auf die sie ausstrahlen, vermittelt werden. Es werden die allgemeinen Grundrechtslehren, darauf aufbauend die Einzelgrundrechte und weiterhin Fragen der verfassungsprozessualen Durchsetzung der Grundrechte, namentlich des Verfassungsbeschwerdeverfahrens behandelt. Zugleich wird die Lösung von Grundrechtsfällen geübt. Angeboten werden eine Semesterabschlussklausur sowie eine Hausarbeit im Anschluss an die Vorlesungszeit.
Gegenstand der Klausur ist der Vorlesungsstoff der Vorlesung Grundrechte.
Als Hilfsmittel sind nur die einschlägigen Gesetzestexte zugelassen, keine Bücher, Schemata, Karteikarten, Falllösungen, Notizen etc. Sie können die gängigen Gesetzessammlungen verwenden, d.h. einschlägige kleinere Gesetzessammlungen von C. H. Beck, Nomos, C. F. Müller, Studiosus Juris – Essentialia Legis etc. oder auch das große Loseblattwerk (Sartorius) von C. H. Beck. Benötigt werden mindestens die Gesetzestexte des Grundgesetzes (GG) und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).
Gesetztestexte dürfen keine Anmerkungen (in Form von Text, Linienarten oder §§-Hinweisen) enthalten. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet. In Gesetzes-sammlungen dürfen in geringer Anzahl unbeschriebene Post-Its zum Auffinden der einzelnen Gesetzestexte vorhanden sein. Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen in das Gesetzbuch geschrieben worden sein.
Es handelt sich um einen Täuschungsversuch, wenn der Gesetzestext nicht diesen Anforderungen entspricht oder unerlaubte Hilfsmittel benutzt werden. Die Hilfsmittel werden bei Einlass und während der Bearbeitung kontrolliert. Unzulässige Hilfsmittel werden nach Beginn der Bearbeitungszeit als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt insbesondere auch, wenn Sie nach der Einlasskontrolle noch ein Mobiltelefon mit sich führen.
Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 10-12 | Y-0-111 | 03.04.-14.07.2023
nicht am: 14.06.23 |
einmalig am 14.06.2023 in H12 |
wöchentlich | Do | 8-10 | Y-0-111 | 03.04.-14.07.2023
nicht am: 18.05.23 / 08.06.23 |
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einmalig | Mi | 10-12 | H12 | 14.06.2023 | einmalig am 14.06.2023 in H12 |
einmalig | Mi | 12-14 | H14 | 11.10.2023 | Klausurbesprechung Grundrechte |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht II - Grundrechte | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
30-M11 Vernetzung: Sozialwissenschaftliche Nachbardisziplinen | 1. Vorlesung | Studieninformation | |
2. Vorlesung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 1. 2. | ||||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler | Die Anmeldung zum Schnupperstudium erfolgt über die ZSB per E-Mail an: dop@uni-bielefeld.de |