Die medizinische Behandlung und deren ethische Beurteilung unterlagen in den letzten Jahrzehnten wesentlichen Veränderungen. Während es traditionell üblich war, die ethische Beurteilung medizinischen Handelns hauptsächlich anhand paternalistischer Konzepte vorzunehmen, wodurch die Entscheidung darüber, welche Behandlung im Interesse des Patienten ist, vom behandelnden Arzt getroffen wurde, rücken heute vor allem die vom Patienten selbst geäußerten Interessen in den Mittelpunkt der Betrachtung. Der Patient soll selbst darüber entscheiden können, was mit ihm geschieht. Dieses Recht auf die Einwilligung in eine Behandlung oder deren Ablehnung durch den Patienten selbst wird durch den gerechtfertigten Anspruch des Patienten auf Autonomie begründet.
Während das medizinethische Verständnis von Autonomie stark durch den Ansatz von Beauchamp und Childress geprägt wurde, gibt es in der Philosophie verschiedene Konzeptionen dessen, was Autonomie ist, die sich nicht unbedingt mit dem medizinethischen Verständnis von Autonomie decken. Hinzu tritt die Schwierigkeit, dass Autonomie zwar als wichtiges Prinzip in der Medizinethik verstanden wird, aber gleichzeitig eines von vielen relevanten Prinzipien darstellt. Dabei kann es zu Konflikten zwischen den verschiedenen Prinzipien kommen. So muss sich die Medizinethik beispielsweise auch den Frage widmen ,ob es zu Konflikten zwischen Autonomie und Wohlergehen oder Autonomie und Vertrauen kommt und wenn ja, welche Priorität der Autonomie in einem solchen Konflikt eingeräumt wird.
So entscheidend die Achtung der Autonomie des Patienten für das moderne Verständnis der Medizinethik ist, bleiben dennoch viele ungeklärte Fragen offen, bei denen es sich lohnt, sich näher damit auseinanderzusetzen.
Bachelor Einschreibung bis SS 11: Abschluss des ersten Studienjahres.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-HM_PP3_AE Hauptmodul PP3: Angewandte Ethik | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
26-HM_PP8_GPP Hauptmodul PP8: Geschichte der Praktischen Philosophie | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP MOR; N10 GES-TH | Wahlpflicht | 3. 4. 5. 6. | 2/4 | |
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N10 GES-TH | Wahlpflicht | 1. 2. 3. | 2/4 | ||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N10 GES-TH | Wahlpflicht | 1. 2. 3. | 2/4 | ||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Vergabe von 3 Leistungspunkten (Einschreibung ab WS 11/12) ist das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern bzw. 10-20 Minuten. Die genauen Anforderungen werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.