Unter dem Begriff Naturrecht werden Rechtsnormen zusammengefasst, die vor und unabhängig von menschlicher Satzung als allgemein verbindlich angenommen werden – unbedingte und unveräußerliche Rechte (und Pflichten), die jeder Mensch zu jeder Zeit hat. Im klassischen Sinne wird 'natürliches' Recht dabei ontologisch bestimmt, und in der Rechtsgeschichte wandelt sich die Bedeutung des Begriffs erheblich. Je nach zugrunde gelegtem Naturbegriff folgen naturrechtliche Prinzipien dann bspw. aus göttlichem Gebot, aus der Natur der Schöpfung, aus der Natur des Menschen, aus dem Naturzustand der Gesellschaft, aus der Natur der Vernunft oder aus der Natur des Rechts.
Im Seminar sollen ausgewählte Texte zu (europäischen) Naturrechtslehren gelesen, diskutiert und zueinander in Beziehung gesetzt werden. Im Rahmen dessen soll vor allem gezeigt werden, bis zu welchem Grad die Ideengeschichte des Naturrechts durch religiöse Lehren geprägt ist: Wann ist Naturrecht mit und wann ist es gegen kirchliche Autorität und christliche Glaubensinhalte behauptet worden? Wie viel lex aeterna steckt in modernen Freiheits- und Menschenrechten?
Wagner, F. (1994): "Naturrecht II" in Theologische Realenzyklopädie, Bd. 24. Berlin, S. 153-185.
Wolf, E. (1984): "Naturrecht" in Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 6. Darmstadt, Sp. 560-563.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
36-PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen | Seminar 1 | Studieninformation | |
Seminar 2 | Studieninformation | ||
36-PM4 Subjektive Religion | Seminar 1 | Studieninformation | |
Seminar 2 | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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