In unserer westlichen Gesellschaft gehen wir davon aus, dass wir autonome Wesen sind, die über ihr Leben selbst entscheiden können. Das trifft auch auf den medizinischen Bereich zu. Aber welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um als autonomer Patient gelten zu können und inwieweit sind diese Bedingungen erfüllbar? Gibt es Situationen, in denen es geboten wäre, den Patienten nicht bestimmen und entscheiden zu lassen? Wie steht es um die Patientenverfügung? Ist sie ein adäquates Mittel für die Autonomie von Patienten? Diese und weitere Fragen werden in der LV anhand medizinethischer Texte diskutiert.
Beauchamp, Tom/ Childress, James, Principles of Biomedical Ethics, Oxford 1994.
Vollständige Literaturliste wird in der ersten LV ausgeteilt
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | T8-222 | 08.10.2012-01.02.2013 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-HM_PP4_POL Hauptmodul PP4: Politische Philosophie | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP PolP; N10 GES-TH; N8 HM SB PGES | Wahlpflicht | 3. 4. 5. 6. | 2/4 | |
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PolP; N10 GES-TH; N8 HM SB PGES | Wahlpflicht | 1. 2. 3. | 2/4 | ||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N8 HM SB PGES | Wahlpflicht | 1. 2. 3. | 2 | unbenotet | |
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PolP; N10 GES-TH | Wahlpflicht | 1. 2. 3. | 2/4 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Als Modulabschluss kann eine Hausarbeit geschrieben werden.