Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,
bitte beachten Sie für die Klausur folgende Hinweise:
Bringen Sie für die Einlasskontrolle Ihren Studierendenausweis mit (beim Einlass werden Bild, Name und Matrikelnummer kontrolliert; falls Ihr Studierendenausweis noch ohne Foto ist, bringen Sie bitte zusätzlich Pass, Personalausweis oder Führerschein mit).
Schreibmaterial müssen Sie selbst mitbringen. Außerdem bringen Sie bitte einen Tacker oder einen Heftstreifen zum Zusammenheften Ihrer Klausur mit.
Sie dürfen als Hilfsmittel für die Lösung der Klausur nur in einem (beliebigen) juristischen Verlag publizierte das Gesetzestexte benutzen, keine Bücher, Karteikarten, Falllösungen oder Notizen. Prüfen Sie vor der Klausur, ob sich nicht versehentlich noch unerlaubte Hilfsmittel in Ihrem Arbeits- und Schreibmaterial befinden.
Ihre Gesetzestexte dürfen unbeschriftete Post-its enthalten. Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen von Ihnen in das Gesetzbuch geschrieben worden sein. Unterstreichungen sind zulässig, allerdings in Maßen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich um einen Täuschungsversuch handelt, wenn Ihr Gesetzestext nicht diesen Anforderungen entspricht oder Sie unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder auch nur nach der Einlasskontrolle bei sich haben. Die Aufsicht wird stichprobenartig Kontrollen durchführen. Bei einem Täuschungsversuch wird die Klausur als nicht bestanden gewertet.
Sie dürfen keine Taschen und Jacken mit in den Hörsaal nehmen. Sie dürfen aber durchsichtige (!) Plastiktüten mit an den Platz nehmen.
Sie dürfen keine elektronischen Geräte mit in den Hörsaal nehmen (Handy, Tablet, MP3-Player, Smartwatches etc.).
Am besten verstauen Sie die Dinge, die Sie nicht mitbringen dürfen, in einem Schließfach. Sie können sie nicht im Hörsaal ablegen. Wenn Sie Dinge dabei haben, die Sie nicht mitbringen dürfen, werden Sie nicht eingelassen und können die Klausur nicht mitschreiben.
Die vorzeitige Abgabe ist nur bis 15 Minuten vor Schluss möglich, danach erst wieder am Ende der Bearbeitungszeit. Bitte verhalten Sie sich in den letzten 15 Minuten aus Rücksicht auf Ihre Kommilitonen besonders ruhig. Anderenfalls können Sie von der Abgabe ausgeschlossen werden bzw. Ihre Klausur erhält Punktabzug.
Verspätet abgegebene oder nicht geheftete/getackerte Klausuren werden nicht angenommen.
Der genaue Rückgabetermin wird ebenfalls per E-Mail an diese Adresse, mit der Sie sich zur Klausur angemeldet haben, bekanntgegeben. Er ist voraussichtlich am 1.4.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Hähnchen
Date | Time | Format / Room | Comment about examination |
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Thursday, February 6, 2020 | 15-18 | AUDIMAX | Einlass um 15:00 Uhr, Beginn um 15:30 Uhr. Bearbeitungszeit 120 Minuten. Bitte pünktlich erscheinen. |
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Module | Course | Requirements | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Student information | ||
29-M3RM Privatrecht III | Grundkurs BGB - Sachenrecht | Student information | |
- | Graded examination | Student information | |
29-M50NF Privatrecht II | Sachenrecht | Student information | |
- | Graded examination | Student information | |
29-M51NF_ver1 Familien- und Erbrecht | Grundkurs BGB Sachenrecht | Student information | |
- | Graded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Enrollment until WiSe 19/20) | Modul PrivR B; Hausarbeiten | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 |