Was ist der Ursprung des sogenannten Naturrechts? „Naturrecht“ ist zunächst einmal der Allgemeinbegriff für ein Recht, das nicht vom Menschen gemacht ist. Aber von wem oder von was dann? Die im christlichen Abendland gängige Antwort auf diese Frage lautet „von Gott“. Diese Antwort hat den Vorzug, mit einem personalen, allmächtigen Gott einen Gesetzgeber präsentieren zu können, in dessen Fall plausibel gemacht werden kann, weshalb seine Gesetze alle Menschen – als seine Geschöpfe – verpflichten. In der Frühen Neuzeit aber rücken Naturrechtsphilosophen allmählich von dieser Antwort ab und suchen nach anderen Möglichkeiten, ein Naturrecht zu begründen. Im Seminar werden wir anhand von Texten von Suàrez, Grotius, Hobbes, Pufendorf und Rousseau dieses Ringen um eine alternative Antwort sowie die Versuche, an das vorchristliche Naturrecht anzuknüpfen, untersuchen. Wir werden uns dabei besonders mit dem Problem beschäftigen, wie ein aus einer (wie auch immer definierten) „Natur“ abgeleitetes Recht überhaupt normative Autorität beanspruchen kann. Diese Frage ist nach wie vor aktuell, wenn man bestreiten möchte, dass alles Recht ein menschliches Kunstprodukt ist, und an einem vorstaatlichen, menschlichem Zugriff entzogenen Recht festhalten möchte, das als Korrektiv für das positive Recht fungiert.
Zu Beginn des Semesters wird eine Textsammlung erhältlich sein.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Di | 18-20 | T 8-200 | 12.10.2010-01.02.2011 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N8 HM SB PGES | 2 | |||
Philosophie / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP MOR; N5 HM PP PR | 2 | |||
Philosophie / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N10 GES-TH | 4 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N10 GES-TH | 4 | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N5 HM PP MOR | 2 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | N5 HM PP MOR | |||||
Politikwissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2009) | ||||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (BA- und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.