Vom Umfang im Gesetz her ist dies der „größte“ Grundkurs, denn es geht um das 4. und das 5. Buch des BGB. Möglich ist dabei nur ein Überblick, weniger Details. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studierende des 3./4. Semesters und umfasst den Pflicht-Examensstoff im Umfang des § 11 Abs. 2 Nr. 1 e-f JAG NRW.
In der ersten Semesterhälfte wird das Familienrecht behandelt, in der zweiten Hälfte das Erbrecht.
Im Familienrecht wird es vor allem um Eherecht, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht gehen.
Im Erbrecht liegt der Schwerpunkt auf gesetzlicher Erbfolge und Testament. Außerdem werden Pflichtteil und Erbschein behandelt.
Parallel zum GK gibt es eine Fallbearbeitung, die diesen ergänzen, nicht ersetzen soll. Hier werden größere Fälle gelöst, als es aus Zeitgründen in der Vorlesung möglich ist. Dabei wird der zuvor in der Vorlesung behandelte Stoff angewendet.
Bitte bringen Sie das Papier für die erste Stunde mit, welches Sie hier im Lernraum finden.
Literaturhinweise auf dem Papier für die erste Stunde und zu Beginn der Veranstaltung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M51NF_ver1 Familien- und Erbrecht | Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt II; Schwerpunkt I | |||||
Recht und Management / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | IndErg | Wahl | GS und HS | |||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Fam/ErbR | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 |
Zum Leistungsnachweis (Modul Privatrecht B) wird eine Klausur (120 Min. Bearbeitungszeit) angeboten.
In dieser Veranstaltung besteht für die BA-NF-Studierenden die Möglichkeit im Bereich Familien- und Erbrecht eine modulübergreifende Prüfung abzulegen.