Themenbereiche im vorbereitenden Element "Fachunterricht" orientieren sich u.a. an den pädagogischen Unterrichtsinhalten des Halbjahres der Einführungsphase der Oberstufe, in denen die Studierenden das Praxissemester überwiegend absolvieren sollten. Die Inhalte zielen im Sommersemester z.B. auf eine Ausschärfung des Erziehungsbegriffs, im Wintersemester auf die Entwicklung eines professionellen Lernverständnisses. Neben diesen semesterspezifischen Schwerpunkten wird immer der Zusammenhang von Inhalt, Methode und Zielorientierung thematisiert sowie in zentrale fachmethodische und fachdidaktische Ansätze eingeführt. (vgl. Modulhandbuch)
- Lehrwerke im UFP: z.B. Kursbuch EW (Cornelsen); Phoenix (Schöningh), Perspektive Pädagogik (Klett)
- Kernlehrplan Erziehungswissenschaft (NRW) 2013
Weitere Angaben werden im Seminar bekannt gegeben und (soweit möglich) im Lernraum bereitgestellt.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
---|---|---|---|---|---|
weekly | Mo | 12-14 | VHF.01.211 | 19.10.2015-08.02.2016
not on: 12/28/15 / 1/4/16 |
Module | Course | Requirements | |
---|---|---|---|
25-UFP4-VRPS Vorbereitung und Reflexion des Praxissemesters (GymGe) | E3: Fachunterricht | Study requirement
|
Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in den Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes, etc.
Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündlichen Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. (vgl. Modulhandbuch)