Der Umgang mit dem Phänomen „Kindeswohlgefährdung“ stellt eine der komplexesten Herausforderungen sozialpädagogischen Handelns in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Fachkräfte müssen in der Lage sein, Lebenssituationen von Minderjährigen kompetent zu analysieren, Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen und daraus schlussfolgernd Handlungsstrategien zu entwickeln und zu realisieren, um die Gefahr „erheblicher Schädigungen“ von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.
Das Seminar beschäftigt sich mit dem Konstrukt der Kindeswohlgefährdung als fachlich herzuleitende Hypothesen über zukünftige erhebliche Schädigungen bei Kindern und Jugendlichen. Es nimmt Schlüsselprozesse (gewichtige Anhaltspunkte, Prinzipien der Gefährdungseinschätzung, sozialpädagogische Strategien zur Unterbrechung von Gefährdungsdynamiken, Schutzkonzepte in Erziehungshilfen, Inobhutnahmen, gerichtliche Eingriffe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) in den Blick.
In dieser Veranstaltung findet ein Platzvergabeverfahren statt. Bitte informieren Sie sich hier über den Ablauf: https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/studium-und-lehre/studiendekanat/studienorganisation/platzvergabe/
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Fr | 8-12 | B2-241 | 17.10.-28.11.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-BE-IndiErg1_a IndiErg: Organisation, Qualität und Beratung | E2: Professionelles Handeln und Qualität | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
E3: Beratung und Organisationsentwicklung oder Professionelles Handeln und Qualität | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung |
Studieninformation | |
25-BE11 Abschlussmodul | E1: Seminar | Studienleistung
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Studieninformation |
25-BE5 Professionelles Handeln und Qualität | E1: Professionalisierung und Handlungskompetenz | Studienleistung
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Studieninformation |
25-UFP-P1 Individuelle Profilbildung: Organisation, Qualität, Beratung | E2: Professionelles Handeln und Qualität | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Zum Modulabschluss und zur Bescheinigung einer Studienleistung/Prüfungsleistung ist von jeder/jedem Studierenden anhand eines ausführlichen Falles eine gutachtliche Stellungnahme für das Familiengericht zu verfassen. Jede/r Studierende erhält danach (per Zoom) eine halbstündige individuelle Rückmeldung zu seinem/ihrem Bericht.
Um die Anforderung der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme sinnvoll und sachangemessen erfüllen zu können, ist eine Teilnahme an den sechs vierstündigen Seminarsitzungen (17.10.25 - 21.11.25) dringend geboten und in der praktischen Übung (28.11.25) verpflichtend.