Während sich die Vorlesung "Logik 1" primär um deduktiv gültige Argumente drehte, stehen in "Logik 2" solche Argumente im Vordergrund, bei denen dies nicht der Fall ist. Der Schwerpunkt lieget auf der Untersuchung induktiver / gehaltserweiternder Schlüsse, besonders solcher, die sich der Wahrscheinlichkeitstheorie bedien
Teilnahmevoraussetzungen sind solide formallogische Grundkenntnisse, i.d.R. erworben in der Vorlesung "Logik I".
Literaturempfehlung: Ian Hacking, An Introduction to Probability and Inductive Logic, Cambridge 2001.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | V8-119 | 20.04.-17.07.2015
nicht am: 27.04.15 / 25.05.15 |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | T2-241 | 20.04.-17.07.2015
nicht am: 25.05.15 |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | H7 | 20.04.-17.07.2015
nicht am: 25.05.15 |
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wöchentlich | Mo | 10-12 | U0-131 | 20.04.-17.07.2015
nicht am: 25.05.15 |
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einmalig | Mo | 12-13 | X-E0-210 | 18.05.2015 | Nachbesprechung |
einmalig | Mo | 12-13 | X-E0-218 | 13.07.2015 | Nachbesprechung |
einmalig | Di | 16-18 | D2-152 | 20.10.2015 | Nachschreibeklausur |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-LOGIK Logik | Formale Methoden in der Philosophie | Studieninformation | |
- | unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N3 LOGIK | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N3 LOGIK | |||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 3 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige Teilnahme sowie das Bestehen der Abschlussklausur.
Voraussetzung für die Vergabe von 5 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung ab WS 11/12) ist eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Klausur. Beide Teile der Logik-Vorlesung enden mit einer 90minütigen Klausur, die von der oder dem jeweiligen Lehrenden gestellt wird. Die bessere der beiden Klausuren wird als Modulnote gewertet, d.h. die schlechtere Note geht nicht in die Berechnung der Modulnote ein. Es müssen jedoch beide Klausuren bestanden werden.
Hinweis für Studierende des Profils "Studienmodell 2011 - BA/NF (fw)":
Das Modul 26-Logik zählt zur Profilphase und kann, aber muss nicht studiert werden (siehe FsB). Es wird empfohlen das Modul 26-Logik im 3. - 6. Fachsemester zu studieren.
Hinweis für Studierende des Profils "Studienmodell 2011 - BA/NF (Gym/Ge)":
Das Modul 26-Logik zählt zur Profilphase und muss studiert werden. Es wird empfohlen das Studium des Moduls 26-Logik im 3. Fachsemester aufzunehmen.