HInweis zur Klausur:
Als Hilfsmittel sind nur Gesetzestexte zugelassen, keine Bücher, Schemata, Karteikarten, Falllösungen, Notizen etc.
Zulässig sind Paragraphenverweise, nicht-systematische Unterstreichungen und farbige Markierungen, ferner Post-its als Registerzettel (nicht beschriftet). Nicht erlaubt sind Notizen, Anmerkungen, Kommentierungen (auch durch systematische Stichworte, Unterstreichungen, Markierungen) oder Prüfungsschemata.
Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen in das Gesetzbuch geschrieben worden sein bzw. sich auf den Post-Its befinden. Es handelt sich um einen Täuschungsversuch, wenn der Gesetzestext nicht diesen Anforderungen entspricht oder unerlaubte Hilfsmittel benutzt werden. Die Hilfsmittel werden bei Einlass und während der Bearbeitung kontrolliert.
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 1. 2. | ||||
Studieren ab 50 |