Wer sind eigentlich 'die Adressat*innen' der Kinder- und Jugendhilfe und welche Anrufungen werden in den Hilfen zur Erziehung hervorgebracht, wenn über Adressat*innen gesprochen wird?
Trotz des verbindlichen Rechtsanspruches der Nutzer*innen auf Unterstützung und der zentralen Rolle bei der Leistungserbringung (vor allem aus dienstleistungstheoretischer Perspektive), wird in den Hilfen zur Erziehung – nicht zuletzt durch die Engführung auf kinderschutzrelevante Aspekte, aber auch durch die Steuerung bzw. Anordnung von Maßnahmen – die Einflussmacht von Adressat*innen in Frage gestellt.
Das Seminar beschäftigt sich zunächst theoretisch mit der Ver- und Aushandlung von Hilfen zur Erziehung, diskutiert die Gründe für die Inanspruchnahme und fragt nach dem Bedingungsgefüge in dem jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Adressat*innen, Fachkräften der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Position der Leistungsempfänger*innen in der Hilfeplanung wird ebenfalls aus der Perspektive von Adressierungsgeschehen diskutiert und befragt kritisch, wie machttheoretische Implikationen pädagogisches Handeln formieren.
Das Blockseminar wird über synchrone (via Zoom) und asynchrone Lehr- und Lernformate gestaltet. Für die Teilnahme am Blockseminar zeigen Sie bitte Interesse, sich aktiv in die Diskussion einzubringen.
In dieser Veranstaltung findet ein Platzvergabeverfahren statt. Bitte informieren Sie sich hier über den Ablauf: http://www.uni-bielefeld.de/erziehungswissenschaft/bie/faq.html
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.