Unter Toleranz wird im alltäglichen Verständnis ein individueller Akt der Selbstdisziplin verstanden, der gefordert ist, wenn sich Menschen mit abweichenden, oft auch gegensätzlichen Verhaltensweisen, Weltanschauungen und Verständigungsmustern gegenüber treten und dabei oft auch Misstrauen und Furcht entwickeln.
In dem angekündigten Seminar steht anderes im Mittelpunkt: Es geht um historische Zusammenhänge, in denen es als selbstverständliches Recht politischer oder religiöser Gewalten galt, über Religion und Riten der untergebenen Menschen zu bestimmen, auch unter Anwendung von Zwang. Bevor überhaupt an Toleranz als Akt individueller Selbstdisziplin gedacht werden konnte, mussten erst einmal abweichende religiöse Aussagen, Riten und Bräuche rechtlich zugelassen und nebeneinander praktiziert werden.
Themen: Die Duldungspolitik Kaiser Konstantins gegenüber den Christen (ab 312) und die kaiserliche Religionspolitik in der Spätantike; die Umgang der römischen Kirche des Mittelalters mit Ungläubigen und Irrenden; die Reformatoren zur Frage der Glaubens- und Gewissensfreiheit; der Augsburger Religionsfrieden von 1555 seine reichspolitischen Folgen; Konfessionspolitik im Europa der frühen Neuzeit; die Hugenottenedikte in Frankreich und Deutschland im 16. und 17. Jahrhundert, die (Früh-) Aufklärung und der Streit um eine 4. Konfession, der Josefinismus in Österreich, die Duldung religiöser Minderheiten im Umfeld der Französische Revolution.
Fragestellungen: Wie verhalten sich Toleranz und Wahrheitsanspruch zueinander? Welche theologischen, philosophischen und politischen Argumente für und gegen Toleranz lassen sich erheben? Welcher Stellenwert kommt der einen oder anderen Argumentation zu? Was motivierte Duldungsedikte und -abkommen von Konstantin (313) bis zur Französischen Revolution (1789ff.)?
Von den Teilnehmer(inne)n wird die regelmäßige Vorbereitung der Seminarsitzungen sowie die Bereitschaft erwartet, inhaltliche Punkte gezielt vorzubereiten (z.B. durch Arbeitsblätter, Referate, Protokolle). Eine gleichzeitige Teilnahme an der Lektüreübung "Verordnete Toleranz" wird empfohlen. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Hauptseminarschein erworben werden.
Hinweis für Lehramtsstudierende Sek. II: Bereich C1, Sek. I: B1.
Bachelor KF/NF: KG II/2b, 3 CP
Literaturhinweise:
Zur ersten Sitzung vorausgesetzt wird die Lektüre des TRE-Artikels:
Weitere Literatur:
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 10-12 | KiHo, H 2 | 20.04.-20.07.2004 | Beginn: 20.4.2004, 10.15 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Evangelische Theologie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | KG II/2b | 3 | |||
Ev.Religionslehre / Lehramt Sekundarstufe I | B1 | ||||||
Ev.Religionslehre / Lehramt Sekundarstufe II | C1 |