Die Vorlesung wendet sich nach dem von der Fakultät empfohlenen Studienplan vorrangig an die Studierenden im Grundstudium des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen), steht jedoch auch Studierenden aus anderen Semestern und sonstigen Interessierten, auch aus Nachbardisziplinen, offen.
Das universitäre Studium des Rechtswissenschaft soll über eine bloße Rechtskunde hinaus als akademische Ausbildung die Studierenden befähigen, das Recht mit seinen europäischen, internationalen und vergleichenden sowie wirtschaftlichen und politischen Bezügen und seinen geschichtlichen, philosophischen, insbesondere auch ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen mit Verständnis zu erfassen und anzuwenden.
Die Vorlesung ist eine Grundlagenvorlesung in diesem Sinne, mit öffentlich-rechtlichem Ausgangspunkt. Sie versteht sich auch als Beitrag zur juristischen Allgemeinbildung.
Leitfrage der Vorlesung ist: Auf welchen Fundamenten stehen wir? Nach einer Bestandsaufnahme dazu, was Staat und Recht in Deutschland prägt, erfolgt eine Orientierung über die diesbezüglichen historischen Grundlagen, die in weiten Teilen vergleichende Verfassungserfahrungen der großen westlichen Demokratien länderbezogen in den Blick nimmt. Daran schließt sich ein personenbezogener Überblick über theoretische Grundlagen an.
Als Leistungsnachweis ist für alle eine einheitliche Abschlussklausur vorgesehen. Damit kann die nach der StudPrO erforderliche Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach erbracht werden. Die Abschlussklausur eignet sich aber auch als Leistungsnachweis in anderen Studiengängen.
Lediglich eventuelle Zusatz- und Nachholtermine können als reine Zoom-Veranstaltungen angeboten werden. Für die Zoom-Teilnahme bei Zusatz- und Nachholterminen ist wie im Hörsaal die Bereitschaft zur aktiven und interaktiven Mitwirkung an der Vorlesung Teilnahmevoraussetzung (keine passive Online-Gasthörerschaft).
Weiterführende Hinweise zur Literatur werden in der Vorlesung gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
---|---|---|---|
25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M40NF Rechtsgeschichte | Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
|
Studieninformation |
30-M11 Vernetzung: Sozialwissenschaftliche Nachbardisziplinen | 1. Vorlesung | Studieninformation | |
2. Vorlesung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | GL; ÖffR | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. | ||||
Studieren ab 50 |
Als Leistungsnachweis ist für alle eine einheitliche Abschlussklausur vorgesehen. Damit kann die nach der StudPrO erforderliche Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach erbracht werden. Die Abschlussklausur eignet sich aber auch als Leistungsnachweis in anderen Studiengängen.