Das römische Recht ist der Vorläufer des auf dem europäischen Kontinent und in weiten Teilen der Welt geltenden Zivilrechts. Die Vorlesung, in deren Mittelpunkt das römische Privatrecht steht, versteht sich zugleich als eine Einführung in das geltende bürgerliche Recht. Sie umfasst auch einen Überblick über das Fortleben des römischen Rechts und damit über die europäische Privatrechtsgeschichte. Quellentexte werden mit Übersetzung zur Verfügung gestellt. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Durch erfolgreiche Teilnahme an der Semesterabschlussklausur kann der kleine Grundlagenschein gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO 2012 erworben werden.
Kaser, Max / Knütel, Rolf / Lohsse, Sebastian, Römisches Privatrecht, 21. Auflage, München 2017, C.H. Beck
Kunkel, Wolfgang / Schermaier, Martin, Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage Nachdruck, Köln 2015, UTB
Liebs, Detlef, Römisches Recht, ein Studienbuch, 6. Auflage,Göttingen 2004, Vandenhoeck und Rupprecht
Manthe, Ulrich, Geschichte des Römischen Rechts, 5. Auflage, München 2016, C.H. Beck
Eine umfangreiche Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Meth/Grund A; Grundlagenschein kl. | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 |