Gegenstand der Klausur ist der Vorlesungsstoff der Vorlesung Grundrechte.
Als Hilfsmittel sind nur die einschlägigen Gesetzestexte zugelassen, keine Bücher, Schemata, Karteikarten, Falllösungen, Notizen etc. Sie können die gängigen Gesetzessammlungen verwenden, d.h. einschlägige kleinere Gesetzessammlungen von C. H. Beck, Nomos, C. F. Müller, Studiosus Juris – Essentialia Legis etc. oder auch das große Loseblattwerk (Sartorius) von C. H. Beck. Benötigt werden mindestens die Gesetzestexte des Grundgesetzes (GG) und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).
Gesetztestexte dürfen keine Anmerkungen (in Form von Text, Linienarten oder §§-Hinweisen) enthalten. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet. In Gesetzes-sammlungen dürfen in geringer Anzahl unbeschriebene Post-Its zum Auffinden der einzelnen Gesetzestexte vorhanden sein. Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen in das Gesetzbuch geschrieben worden sein.
Es handelt sich um einen Täuschungsversuch, wenn der Gesetzestext nicht diesen Anforderungen entspricht oder unerlaubte Hilfsmittel benutzt werden. Die Hilfsmittel werden bei Einlass und während der Bearbeitung kontrolliert. Unzulässige Hilfsmittel werden nach Beginn der Bearbeitungszeit als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt insbesondere auch, wenn Sie nach der Einlasskontrolle noch ein Mobiltelefon mit sich führen.
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht II - Grundrechte | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 1. 2. | ||||
Studieren ab 50 | |||||||
Studieren ab 50 |