Wann kommt es schon einmal vor, daß ein knapp 150 Jahre altes Werk noch heute als ein stets zu konsultierende wissenschaftliche Referenz einer ganzen Disziplin gelten muss und nicht nur als ein Gegenstand von Wissenschaftsgeschichte oder als Steinbruch für Material? Das „Römische Staatsrecht“ aus der Feder von Theodor Mommsen (1817–1903) kann dies beanspruchen. Der gelernte Jurist ging das antike Rom nach dem genialen historiographischen Wurf („Römische Geschichte“, 1854–1856) nunmehr systematisch an, d.h. er passte alle überlieferten Institutionen und Zeugnisse römischer Staatlichkeit von der Königszeit bis zum Ende der hohen Kaiserzeit (284 n.Chr.) auf der Basis von antiken Begriffen in ein konsistentes System ein, von dem die Antike keinerlei Kenntnis hatte – ein Monument des Konstruktivismus avant le lettre. Archimedische Punkte bilden die Amtsgewalt (potestas, imperium) sowie ein spezifischer, diese stützender Begriff von (Volks-)Souveränität. Alle folgenden Entwürfe der römischen ‘Verfassungsordnung’ in Republik und Kaiserzeit blieben materiell und konzeptuell Mommsens Staatsrecht verpflichtet; keine ernsthafte Beschäftigung mit der Geschichte und öffentlichen Ordnung Roms kommt ohne Kenntnis und Konsultation des Werkes aus.
Ziel des Grundseminars ist es, den Aufbau des „Staatsrechts“ kennenzulernen sowie größere Passagen zu lesen und zu verstehen. Das klingt einfacher als es vermutlich sein wird, aber die Mühe lohnt sich in jedem Fall.
Der Text (s.u.) wird in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
Der Grundkurs „Einführung in die Alte Geschichte“ sollte absolviert sein; sehr hilfreich sind Grundkenntnisse in römischer Geschichte.
Theodor Mommsen, Römisches Staatsrecht. 3 Bde. in 5, Leipzig 1871 ff., 3. Aufl. 1887/8; ders., Abriß des Römischen Staatsrechts, 2. Aufl. 1907. – Zu Mommsen: Alfred Heuß, Theodor Mommsen und das 19. Jahrhundert, Kiel 1956; Stefan Rebenich, Theodor Mommsen. Eine Biographie, München 2004 u.ö. – Zum Staatsrecht: Wilfried Nippel, Bernd Seidensticker (Hgg.), Theodor Mommsens langer Schatten. Das Römische Staatsrecht als bleibende Herausforderung für die Forschung, Hildesheim u.a. 2005.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Module | Course | Requirements | |
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22-2.1 Theoriemodul | Grundseminar Historiographie | Student information | |
Grundseminar Theorien in der Geschichtswissenschaft | Graded examination
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Student information | |
22-2.2 Methodikmodul | Grundseminar Methodik | Study requirement
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Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | Modul 2.2 | 4 | Studierbar als Grundseminar Historiographie oder Grundseminar Theorie | ||
Geschichtswissenschaft (Gym/Ge) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | Modul 2.4 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | ||
Studieren ab 50 |
Die Prüfungsleistung besteht in einem 15 Minuten dauernden Prüfungsgespräch (s. Modulhandbuch); außerdem sind zwei Studienleistungen kleineren Umfangs zu erbringen.