220036 Theodor Mommsen, Römisches Staatsrecht (GSH+GST) (SoSe 2014)

Inhalt, Kommentar

Wann kommt es schon einmal vor, daß ein knapp 150 Jahre altes Werk noch heute als ein stets zu konsultierende wissenschaftliche Referenz einer ganzen Disziplin gelten muss und nicht nur als ein Gegenstand von Wissenschaftsgeschichte oder als Steinbruch für Material? Das „Römische Staatsrecht“ aus der Feder von Theodor Mommsen (1817–1903) kann dies beanspruchen. Der gelernte Jurist ging das antike Rom nach dem genialen historiographischen Wurf („Römische Geschichte“, 1854–1856) nunmehr systematisch an, d.h. er passte alle überlieferten Institutionen und Zeugnisse römischer Staatlichkeit von der Königszeit bis zum Ende der hohen Kaiserzeit (284 n.Chr.) auf der Basis von antiken Begriffen in ein konsistentes System ein, von dem die Antike keinerlei Kenntnis hatte – ein Monument des Konstruktivismus avant le lettre. Archimedische Punkte bilden die Amtsgewalt (potestas, imperium) sowie ein spezifischer, diese stützender Begriff von (Volks-)Souveränität. Alle folgenden Entwürfe der römischen ‘Verfassungsordnung’ in Republik und Kaiserzeit blieben materiell und konzeptuell Mommsens Staatsrecht verpflichtet; keine ernsthafte Beschäftigung mit der Geschichte und öffentlichen Ordnung Roms kommt ohne Kenntnis und Konsultation des Werkes aus.

Ziel des Grundseminars ist es, den Aufbau des „Staatsrechts“ kennenzulernen sowie größere Passagen zu lesen und zu verstehen. Das klingt einfacher als es vermutlich sein wird, aber die Mühe lohnt sich in jedem Fall.

Der Text (s.u.) wird in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

Teilnahmevoraussetzungen, notwendige Vorkenntnisse

Der Grundkurs „Einführung in die Alte Geschichte“ sollte absolviert sein; sehr hilfreich sind Grundkenntnisse in römischer Geschichte.

Literaturangaben

Theodor Mommsen, Römisches Staatsrecht. 3 Bde. in 5, Leipzig 1871 ff., 3. Aufl. 1887/8; ders., Abriß des Römischen Staatsrechts, 2. Aufl. 1907. – Zu Mommsen: Alfred Heuß, Theodor Mommsen und das 19. Jahrhundert, Kiel 1956; Stefan Rebenich, Theodor Mommsen. Eine Biographie, München 2004 u.ö. – Zum Staatsrecht: Wilfried Nippel, Bernd Seidensticker (Hgg.), Theodor Mommsens langer Schatten. Das Römische Staatsrecht als bleibende Herausforderung für die Forschung, Hildesheim u.a. 2005.

Lehrende

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Fachzuordnungen

Modul Veranstaltung Leistungen  
22-2.1 Theoriemodul Grundseminar Historiographie Studieninformation
Grundseminar Theorien in der Geschichtswissenschaft benotete Prüfungsleistung
Studieninformation
22-2.2 Methodikmodul Grundseminar Methodik Studienleistung
Studieninformation

Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Geschichtswissenschaft / Bachelor (Einschreibung bis SoSe 2011) Kern- und Nebenfach Modul 2.2   4 Studierbar als Grundseminar Historiographie oder Grundseminar Theorie  
Geschichtswissenschaft (Gym/Ge) / Master of Education (Einschreibung bis SoSe 2014) Modul 2.4 Wahlpflicht 4 scheinfähig  
Studieren ab 50    

Die Prüfungsleistung besteht in einem 15 Minuten dauernden Prüfungsgespräch (s. Modulhandbuch); außerdem sind zwei Studienleistungen kleineren Umfangs zu erbringen.

Kein E-Learningangebot vorhanden
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Dienstag, 18. März 2014 
Letzte Änderung Räume:
Dienstag, 18. März 2014 
Art(en) / SWS
Grundseminar Historiographie (GSH) + Grundseminar Theorien in der Geschichtswis. (GST) / 2
Einrichtung
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie / Abteilung Geschichtswissenschaft
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