Modul 31-Prak2 Praktikumsmodul

Erläuterung zu den Modulelementen

Werden längere Praktika absolviert, gilt § 16 Abs. 3 BPO. Die Entscheidung hierüber trifft der Dekan bzw. die Dekanin.

vertiefendes Praktikum (Praktikum)

Belegnr Lehrende*r Thema Art Termine Mein eKVV
315040 Stücken   Vertiefendes Praktikum
Die Veranstaltung ist nur für Studenten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften geöffnet.
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