Hinweis: Die weiteren Zugangsvoraussetzungen für das Profil "Musik" entfallen zum Wintersemester 2026/27. Für weitere Hinweise siehe unten: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Ästhetische Bildung spielt nicht nur in der allgemeinbildenden Schule eine bedeutende Rolle, sondern in besonderem Maße auch in bildungsaffinen Berufsfeldern wie der außerschulischen Bildung in Musik- und Kunstschulen, in der Erwachsenenbildung, in Verlagen, in bildungsbezogenen Forschungseinrichtungen oder im Museumsbereich. Der fachwissenschaftliche Studiengang Ästhetische Bildung richtet sich besonders an Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften. Bei der Bewerbung (Eignungsfeststellung) entscheiden sich Studierende zwischen einem Profil Kunst oder einem Profil Musik.
Das Kleine Nebenfach bietet Studierenden die Möglichkeit, kunst- oder musikspezifische Kompetenzen in den Bereichen Ästhetische Bildung, Theorie der Künste sowie Künstlerische oder Musikalische Praxis aufzubauen und zu erweitern. Dabei gewinnen sie individuelle Perspektiven auf Theorien und Praxen ästhetischer Bildungsprozesse, die durch kunst- oder musikwissenschaftliche Inhalte und Aspekte außerschulischer Kulturvermittlung erweitert werden.
Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Fach zudem weitere Zugangsvoraussetzungen gelten:
Für das Profil "Kunst" ist die Voraussetzung für die Einschreibung der Nachweis der künstlerischen Eignung, die der Feststellung dient, ob ein*e Bewerber*in die Anforderungen erfüllt, die das Erreichen des Studienzieles erwarten lässt (Eignungsfeststellungsverfahren).
Für das Profil "Musik" entfällt die Eignungsfeststellung zum Wintersemester 2026/2027. Wenn Sie das Profil "Musik" ab dem Wintersemester 2026/2027 studieren möchten, müssen Sie sich bitte mit dem Fach in Verbindung setzen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls über den nachfolgenden Link:
Nähere Informationen zu den einzelnen Prüfungsbestandteilen, zum Verfahren und zu Terminen
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.
Das Studium Kleines Nebenfach (fw) Ästhetische Bildung umfasst 30 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten sowie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Die Studienplätze für dieses Studienangebot unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben. Im Anschluss daran können Sie jedoch direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
Schritt für Schritt zum Bachelorstudium ohne NC
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.

Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus (NC) beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027.
Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren
Weitere FsB Version (eingestellt)
FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017
Individueller Ergänzungsbereich