In einem kleinen Aufsatz von 1797 vertritt Kant die Meinung, es gebe eine unbedingte Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Selbst wenn man dadurch einen Menschen vor einer drohenden Ermordung retten könnte, sei es verboten zu lügen. Kants These reizt zum Widerspruch und ist seit dem Erscheinen seines Aufsatzes schon oft Gegenstand der Kritik, allerdings auch der Verteidigung gewesen. In diesem Kurs sind Sie aufgefordert, Ihre eigene Meinung in der Frage einer unbedingten Pflicht zur Wahrhaftigkeit zu entwickeln und philosophisch zu begründen. Dabei soll insbesondere geübt werden, eigene Argumente kohärent aufzubauen und Gegenargumente zu entkräften.
Im Laufe des Semesters werden Sie schrittweise eine Hausarbeit im Umfang von ca. 2000 Wörtern zum Thema verfassen. Im Seminar soll dabei nicht nur das Thema selbst, sondern insbesondere Ihr Schreibprozess reflektiert werden. Das Schreiben einer philosophischen Arbeit hat seine Tücken und ein konstruktiver Umgang damit soll durch Explizierung dieser Schwierigkeiten gelernt werden.
Teilnehmerbegrenzung:
Anmeldung:
An diesem Seminar kann nur eine begrenzte Anzahl von 20 Studierenden teilnehmen. Zur Anmeldung tragen Sie die Veranstaltung in Ihren Stundenplan ein und schreiben eine E-Mail mit Name, Matrikelnummer und gewünschter Veranstaltung an philosophisches.schreiben@uni-bielefeld.de. Sie erfahren rechtzeitig über das Teilnehmermanagement des ekVV, ob Sie einen Platz in dieser Veranstaltung bekommen haben.
Vorkenntnisse:
Gilt nur für Bachelor Einschreibung ab WS 11/12: Das Seminar "Philosophisches Schreiben 1" muss vor dem Seminar "Philosophisches Schreiben 2" studiert werden.
Kant, Immanuel: Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen. AA VIII 425-430.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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26-GM_PP Grundmodul Praktische Philosophie | Philosophisches Schreiben II | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
26-GM_TP Grundmodul Theoretische Philosophie | Philosophisches Schreiben II | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kernfach | N4 SQ II | Wahlpflicht | 1. 2. | 3 | benotet |
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N4 SQ II | Wahlpflicht | 1. 2. | 3 | benotet | |
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N4 SQ II | Wahlpflicht | 1. 2. | 3 | benotet |
Voraussetzung für die Vergabe von 3 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Die benotete Einzelleistung beruht auf einer oder mehreren schriftlichen Arbeiten, die mit den Studierenden individuell besprochen werden. Genauere Angaben zu den schriftlichen Arbeiten werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Vergabe von 5 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung ab WS 11/12) ist die Anfertigung einer Hausarbeit von etwa 2000 Wörtern.