Die modulbezogene Vertiefung soll Fragen aus den Elementen 1 und 2 des Modul UFP3 fachdidaktisch vertiefen und dabei die Sozialisationsbedingungen mit dem Fokus auf den gesellschaftlichen Wandel bearbeiten. Die Veranstaltungsform ist flexibel und kann z. B. als projektorientiertes Seminar, als Kolloquium oder in Form einer begleiteten Studiengruppe realisiert werden. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird die Modulprüfung erbracht.
- erfolgreiche Teilnahme am Seminar „Einführung in die Fachdidaktik UFP“ (25-UFP1.3)
- Um dem Anspruch der Vertiefung gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass die Teilnehmer_innen die Elemente 1 und 2 des Moduls 25-UFP3 bereits besucht haben oder dies parallel zu dieser Veranstaltung tun (d.h. im WiSe 2016/17).
- Teilnahme an der ersten Seminarsitzung zur Planung des weiteren Vorgehens (im Rahmen des Angeleiteten Selbststudiums)
- Lehrwerke für den Pädagogikunterricht (v.a. Phoenix, Perspektive Pädagogik, Kursbuch Erziehungswissenschaft)
- weitere Materialien (auf Grundlage der interessengeleiteten Auseinandersetzung), die dann situativ bekannt gegeben werden
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Mo | 12-14 | C01-230 | 17.10.2016-07.02.2017
not on: 12/26/16 / 1/2/17 |
Module | Course | Requirements | |
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25-UFP3 Werte und Ziele in Erziehung und Bildung | E3: Modulbezogene Vertiefung (Fachdidaktik) | Graded examination
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Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Unterrichtsfach Pädagogik / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | MU.4.6; MU.8.5 |
Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen (hier v.a. 6, 7) nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:
- mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
- mündliche Präsentation/Mündliches Referat (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
- oder eine dem Aufwand und Umfang entsprechende Form.