Wem oder was schreiben wir Intentionalität zu? Historischen Akteur*innen und künstlerischen Urheber*innen oder auch den Werken, die sie hervorgebracht haben? Inwiefern tragen Handlungen, Narrationen, Dinge oder Bilder die Intentionen ihrer Täter*innen, Autor*innen, Urheber*innen in sich und inwiefern entziehen sich diesen Absichten? Und welche Konsequenzen hat dies für unser Verständnis von Geschichte, Kunstgeschichte und deren Erkenntnis?
Seit dem 20. Jahrhundert haben unterschiedliche geschichtswissenschaftliche und kunsthistorische Ansätze die Vorstellung eines intentional handelnden Subjekts sowohl in der Produktion von Geschichte als auch Kunstgeschichte grundlegend infrage gestellt. Zugleich wurden klassische Vorstellungen von Intention, Handlung und Autorschaft durch Konzepte wie Agency, Praktiken, Affordanz, oder eben Kontingenz erweitert.
Das Seminar nimmt diese theoretischen Debatten zum Ausgangspunkt, um unterschiedliche Formen von Intentionalität, Gerichtetheit und Kontingenz im disziplinären Vergleich zu untersuchen. Dabei werden zwei analytische Ebenen unterschieden. Die erste betrifft die Konstitution historischer Ereignisse und künstlerischer Werke: Welche Bedeutung kommt den Intentionen von Akteuren und Urhebern zu, und wie verhalten sie sich zu nicht intendierten Folgen, strukturellen Bedingungen und kontingenten Entwicklungen? Die zweite Ebene richtet den Blick auf die Konstitution historischer Erkenntnis: Welche Rolle spielen intentional hervorgebrachte und tradierte Zeugnisse – etwa Denkmäler, Bilder oder Texte – im Unterschied zu nicht intentional überkommenen Überresten, die erst im Prozess historischer und kunsthistorischer Erkenntnis zu Quellen werden?
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Di | 16-18 | S0-115 | 12.10.2026-05.02.2027 |
| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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| 22-BMM-TM Theoriemodul | Epistemische und wissenschaftsgeschichtliche Grundlagen | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.