In diesem Projekt bekommen Studierende die Möglichkeit, den Schuleinstieg neu zugewanderter Schüler_innen mitzugestalten und diese individuell zu unterstützen und ggf. zu fördern. Auf diese Weise können die Studierenden bereits in ihrer universitären Ausbildung Erfahrungen in der Arbeit mit neu zugewanderten Kindern sammeln und werden schon frühzeitig für mögliche individuelle und institutionelle Teilhabebarrieren sensibilisiert.
Das Projekt ist über einen Zeitraum von zwei Semestern angelegt und besteht aus zwei Komponenten: Neben den wöchentlichen Seminarsitzungen sollen die Studierenden für zwei bis drei Stunden in der Woche in der Praxis tätig werden. Die Praxisphase wird im Kontext des Begleitseminars vorbereitet und über zwei Semester begleitet.
(1) Im Rahmen des Begleitseminars sollen die Studierenden einen Überblick über die allgemeine rechtliche und soziale Situation Geflüchteter sowie den Zugang zum Bildungssystem bekommen und damit auch Einblick in die Umsetzung des Rechts auf (inklusive) Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche erhalten. Ferner gilt es, sich den schulorganisatorischen Modellen zu nähern, die die Aufnahme neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher sehr unterschiedlich ausgestalten. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf den Spracherwerb, Verfahren zur Sprachdiagnostik und Sprachförderung gelegt werden. Insgesamt sollen auch machtkritische Reflexionsperspektiven zum Themenschwerpunkt „Flucht und Asyl“ sowie im Kontext von Mehrsprachigkeit eingenommen werden.
(2) Im Praxisteil dieses Projekt sollen die Studierenden für jeweils eine_n Schüler_in eine einjährige Bildungspatenschaft übernehmen. Die Patenschaften werden in Kooperation mit einer bzw. mehreren Schulen im Bielefelder Raum, je nach Anzahl interessierter Studierenden, initiiert. Die Ausgestaltung der Patenschaften soll sich an den individuellen Bedarfen der Schüler_innen und der jeweiligen schulischen Bedingungen orientieren. Dabei sollen die Studierenden Prozesse der individuellen Förderplanung, der Binnendifferenzierung, der Leistungsdokumentation, -messung und -beurteilung exemplarisch und fallbezogen kennenlernen und ggf. mitgestalten können. Im Begleitseminar bekommen die Studierenden die Möglichkeit, ihre Erfahrungen aus der Praxis als Bildungspaten_innen im kollegialen Austausch und in kollegialer Beratung zu reflektieren.
Studienleistung:
Führen eines Lerntagebuches
„Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter.“ (siehe Modulbeschreibung)
Praktikumsbericht:
„Der Praktikumsbericht als unbenotete Modulprüfung entspricht 1 LP.
Die theoriegeleiteten Erkundungen münden in einen Praktikumsbericht, in dem die Studierenden im Sinne einer Theorie-Praxis-Reflexion die Erfahrungen im Berufsfeld vor dem Hintergrund der eigenen berufsbiographischen Entwicklung reflektieren und eine Kompetenz […] vertiefend behandeln sowie Bezüge zu den in E1 vermittelten Inhalten herstellen können.“ (siehe Modulbeschreibung).
| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
| 25-BiWi11 Berufsfeldbezogene Praxisstudie Diagnostik und Förderung Berufsfeldbezogene Praxisstudie Diagnostik und Förderung | E2: Methoden der Diagnose, Differenzierung, individueller Förderung und Leistungsbeurteilung | Studienleistung
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Studieninformation |
| E3: Berufsfeldbezogene Praxisstudie (Praxisphase und vorbereitende und/oder begleitende Veranstaltung) | unbenotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Bei diesem Seminar handelt es sich um eine verpflichtende Begleitveranstaltung für Studierende, die ihre Berufsfeldzogene Praxisstudie (BPSt) im Projekt „Flucht und Bildung“ ablegen wollen. Das Projekt ist über einen Zeitraum von zwei Semestern angelegt. Neben den wöchentlichen Seminarsitzungen (Mo. 16-18 Uhr) sollen die Studierenden nach individueller Absprache zwei bis drei Stunden in der Woche in der Praxis tätig werden.