Diese Vorlesung behandelt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht und das deutsche Ausländerrecht. Es handelt sich dabei um eine tagesaktuell unter Schlagworten wie Zuwanderungsland, Ausländerintegration, Migrationsströme diskutierte und im Umbruch befindliche Materie, die an Grundfragen des Selbstverständnisses einer Gesellschaft rührt. Die Fragen von Erwerb und Verlust des deutschen Staatsangehörigkeit sowie von Einreise und Aufenthalt von Ausländern werden ausgehend von Aufenthalts- Freizügigkeits- und Staatsangehörigkeitsgesetz sowie dem Grundgesetz, mit Blick auf die europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben und rechtsvergleichnde Zusammenhänge, behandelt werden. Ergänzend dazu wird der flüchtlingsrechtliche Teil des Ausländerrechts von einem Vertreter von UNHCR vermittelt.
Die Veranstaltung zählt zum Schwerpunktbereich "Einwanderung und soziale Integration", steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Vorkenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im Europarecht sind Verständnisvoraussetzung für diese Vorlesung. Teilnahmevoraussetzung ist ferner - je nach Teilnehmerzahl - die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme eines Kurzreferates. Über eine thematisch ergänzende Exkursion wird in den ersten Semesterwochen entschieden.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
| Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
|---|---|---|---|---|---|
| weekly | Mi | 12-14 | U2-223 | 07.04.-18.07.2008
not on: 5/14/08 |
| Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Nebenfach | |||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | SPB 6: Einwand./soz.Integ. | Wahlpflicht | HS |