In der Vorlesung wird zum einen das Recht der Verteidigung behandelt, d.h. die zentralen strafprozessualen Normen (§§ 137 ff. StPO), ferner die Rechte und Pflichten des Verteidigers sowie die prozessuale Stellung des Verteidigers. Es werden zum anderen soziologische, psychologische, historische und gesellschaftspolitische Aspekte der Verteidigung vertieft. Vorkenntnisse im Strafverfahrensrecht sind erforderlich. Die Vorlesung ist Teil eines zweisemestrigen Curriculums zur Verteidigung; ihr folgt im Wintersemester die Vorlesung "Methodik der Strafverteidigung".
In der Vorlesung wird eine Schwerpunktbereichs-Hausarbeit angeboten.
Beulke, Strafprozessrecht, 8. Aufl., 2005
Volk, Grundkurs StPO, 4. Aufl., 2005
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 9: Strafverf./-verteid.; SPB 8: Wahl | Wahlpflicht | HS |