Diese Veranstaltung ist Teil des Clusters "5-I-R-KDH", den Link zum Lernraum finden Sie hier: https://moodle.uni-bielefeld.de/course/view.php?id=10490
Studierende 13-18
2.1 VIII.7-02.1 Sie können im Rahmen der Basisganzkörperuntersuchung ...
2.1 VIII.7-02.1.1 den Allgemeinzustand erheben und beschreiben. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.2 eine klinische Untersuchung des äußeren Kopfes durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.3 eine klinische Untersuchung der Nase, der Ohren und des oropharyngealen Systems durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.4 eine klinische Untersuchung der Schilddrüse durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.5 den Lymphknotenstatus erheben. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.8 eine klinische Untersuchung des Herzens durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.9 eine klinische Untersuchung der Lunge durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.10 eine klinische Untersuchung des knöchernen Thorax durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.11 eine klinische Untersuchung des Abdomens durchführen.[3b]
2.1 VIII.7-02.1.12 eine klinische Untersuchung der Niere, der Blase und der Urethra durchführen. [3b]
2.1 VIII.7-02.1.14 eine grundlegende klinische Untersuchung der Haut und Hautanhangsgebilde durchführen, dokumentieren und mögliche Verdachtsdiagnosen benennen. [3b]
2.1 VIII.7-02.2 Sie können im Rahmen orthopädisch-unfallchirurgisch-rheumatologischer Untersuchungen ...
2.1 VIII.7-02.2.1 eine grundlegende klinische Untersuchung der Extremitäten durchführen, dokumentieren und mögliche Verdachtsdiagnosen benennen. [3b]
2.1 VIII.7-02.2.2 eine grundlegende klinische Untersuchung der Wirbelsäule durchführen, dokumentieren und Verdachtsdiagnosen benennen. [3b]
2.1 VIII.7-02.4 Sie können im Rahmen der Untersuchung des Nervensystems ...
2.1 VIII.7-02.4.1 eine klinische Untersuchung des Nervensystems durchführen. [3b]
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Mi | 10:00-11:30 | R1-A0-12 | 22.10.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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5-I-R-KDH Regulation I - Klinisches Denken und Handeln | Regulation I (Simulation) | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.