Modul 5-I-R-KDH Regulation I - Klinisches Denken und Handeln

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

5 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden...

  • nutzen ihre im korrespondierenden Modul Regulation I erworbenen Kenntnisse patient*innenorientiert zum Verständnis und zur Erklärung von Erkrankungen bzw. Symptomen sowie zur Ableitung von Diagnostik- und Therapieansätzen.
  • erläutern (medizinische) Problemstellungen im Team und tragen konstruktiv zu Lösungen bei.
  • formulieren eigene Fragestellungen im Hinblick auf (medizinische) Problemstellungen und reflektieren vor diesem Hintergrund, wie sie den so identifizierten weiteren Lernbedarf decken können.
  • erläutern interprofessionelle Handlungsfelder mit anderen Gesundheitsberufen und arbeiten wertschätzend und konstruktiv im interprofessionellen Team zusammen.
  • führen theoriegeleitet und im Rückgriff auf bisherige praktische Erfahrungen ärztliche Tätigkeiten patient*innenorientiert aus, die den unten genannten ärztlichen Fertigkeiten entsprechen. Sie tun dies in der Simulationssituation eigenständig sowie im direkten Patient*innenkontakt unter Aufsicht.
  • reflektieren ihre berufsbezogenen Einstellungen, Kompetenzen und Erfahrungen und formulieren kurzfristige Lernziele sowie Umsetzungsstrategien.

Lehrinhalte

Das Modul Regulation I - Klinisches Denken und Handeln umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Inhalte unter Berücksichtigung der Patient*innenorientierung:

  • klinische Patient*innen-Fälle zu typischen und häufigen Konsultationsanlässen des Themenfeldes Regulation mit
    • zugehörigen Grundlagen der Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung, typischen klinischen Manifestationen, prinzipiellem diagnostischen und therapeutischen Vorgehen,
  • ärztliche motorische bzw. sensorische Fertigkeiten,
    • basale diagnostische und therapeutische Maßnahmen im Themenfeld Regulation,
    • grundlegende Untersuchungstechniken im Themenfeld Regulation,
  • ärztliche Fertigkeiten mit Fokus auf Kommunikation und Beziehungsgestaltung,
    • Strategien der patient*innenbezogenen Informationssammlung mit Bezug zum Themenfeld Regulation,
    • Strategien der patient*innenorientierten Informationsvermittlung im Rahmen bestimmter Versorgungsanlässe,
    • Grundlagen patient*innenbezogener Kommunikation mit anderen Beteiligten im Versorgungskontext,
  • Kompetenzentwicklung im Kontext aktueller Studienaktivitäten und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Dimensionen ärztlichen Handelns; Methoden und Anlässe zur Formulierung von Lernzielen sowie zur Reflexion von Lernprozessen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Der erfolgreiche Abschluss der M1-Äquivalenz (Teil 1) wird empfohlen.

Notwendige Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Unterricht am Krankenbett (UaK) ist das Bestehen des Moduls 5-I-EINF: Einführung in das Medizinstudium erforderlich.

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 5 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Progress Test Medizin
Art Angeleitetes Selbststudium
Turnus WiSe
Workload5 5 h (5 + 0)
LP 0.2 [SL]
Regulation I (Gegenstandsbezogene Studiengruppe, POL)
Art Angeleitetes Selbststudium
Turnus WiSe
Workload5 25 h (9 + 16)
LP 0.8 [SL]
Regulation I (Kompetenzkonferenz+)
Art Angeleitetes Selbststudium
Turnus WiSe
Workload5 10 h (2 + 8)
LP 0.3 [SL]
Regulation I (Seminar)
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 30 h (18 + 12)
LP 1
Regulation I (Simulation)
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 10 h (9 + 1)
LP 0.3
Regulation I (Unterricht am Krankenbett, Demonstration)
Art Praktikum
Turnus WiSe
Workload5 10 h (5 + 5)
LP 0.3 [SL]
Regulation I (Unterricht am Krankenbett, Untersuchung)
Art Praktikum
Turnus WiSe
Workload5 30 h (14 + 16)
LP 1 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Progress Test Medizin (Angeleitetes Selbststudium)

Teilnahme-Nachweis für den schriftlichen und den schriftlich-praktischen Progress Test Medizin

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Regulation I (Gegenstandsbezogene Studiengruppe, POL) (Angeleitetes Selbststudium)

POL-Protokolle: schriftliche Dokumentation des jeweils behandelten Falls im Umfang von 3.400-5.100 Zeichen (2-3 Seiten)

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Regulation I (Kompetenzkonferenz+) (Angeleitetes Selbststudium)

Reflexionsprotokoll: eine strukturierte und methodengeleitete Reflexion des persönlichen Lernprozesses sowie eine daraus abgeleitete Zielstellung im Umfang von 3.400-5.100 Zeichen (2-3 Seiten)

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Regulation I (Unterricht am Krankenbett, Demonstration) (Praktikum)

Teilnahme-Nachweise (mind. 80% Anwesenheit)

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Regulation I (Unterricht am Krankenbett, Untersuchung) (Praktikum)

Teilnahme-Nachweis (80% Anwesenheit) und schriftliche Kurzdokumentation des Unterrichts am Krankenbett (inkl. longitudinaler Patient*innenbegleitung) im Umfang von jeweils maximal 3.400 Zeichen (maximal 2 Seiten) pro Veranstaltungstermin.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

mündlich-praktische Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 30h
LP2 1

Die mündlich-praktische Prüfung hat einen Umfang von 15-20 Minuten und fokussiert insbesondere motorisch-sensorische Fertigkeiten sowie Kompetenzen im Bereich ärztlicher Kommunikation und Beziehungsgestaltung. Der Anteil mündlicher und praktischer Prüfungselemente wird durch d. Prüfer*in im Vorfeld festgelegt.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Diversität, Gesundheit, Versorgung 5. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Medical Humanities 5. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Molekulare Medizin 5. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Psyche, Sprache, Kommunikation 5. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Technologische Transformation in der Medizin 5. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.