In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Patientenversorgung tätig. Die Tätigkeit kann auch in präventiven oder rehabilitativen Einrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung durchgeführt werden, wenn diese einen vergleichbaren Bezug zur Psychotherapie aufweisen. Die Anleitung erfolgt durch eine Person, die Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist.
Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens nach dem ersten Studienjahr und dem Erwerb von mindestens 60 LP begonnen werden.
Für BQT I: Erwerb von mindestens 60 LP
Die Praktikumstätigkeit sollte frühestens nach Abschluss der Vorlesungszeit des 2. Semesters begonnen werden
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
---|---|---|---|
27-BPrax-PT Berufspraxis Psychotherapie | - | unbenotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.
Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.
Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.