Die Rechtssoziologie ist ein interdisziplinäres Feld, dessen Entstehung weit in die Gründungsgeschichte der Soziologie zurückreicht und das bei vielen Klassikern der Soziologie eine zentrale Rolle spielt. Dabei ist die Rechtssoziologie stets ein Feld heterogener Perspektiven und Paradigmen gewesen, auf dem sich Reflexionstheorien der Wissenschaft und des Rechts begegnen. Diese Reflexionstheorien partizipieren nicht nur am Universalismus ihres jeweiligen Funktionssystems, sie bedienen sich überdies wissenschaftlicher Formen, mit der Folge, dass in der Semantik der Wissenschaft - konkret der Rechtssoziologie - diese unterschiedlichen Universalismen aufeinander treffen. Dies macht sich seit jeher in "soziologischen" und "juristischen" Rechtssoziologien bemerkbar, die oft unvereinbar nebeneinander stehen. Aus systemtheoretischer Sicht scheinen vor diesem Hintergrund koordinierte wechselseitige Interdependenzen oder aufeinander eingespielte Irritationen zwischen den verschiedenen Rechtssoziologien schwierig zu sein. Das Seminar wird sich mit der Entstehung und der Struktur dieser unterschiedlichen rechtssoziologischen Diskurse und mit deren Verhältnis untereinander befassen und so einen systematische Einblick in die Dynamik rechtssoziologischer Positionen geben.
Seminarplan
Einleitung und Überblick: Rechtssoziologie als Wissenschaftssoziologie
I. Grundlagen: Schwierige Interdisziplinarität
Rechtssoziologie als interdisziplinäres Feld: inkongruente Positionierungen
Kollision von Reflexionstheorien
Praxisdiskurse der Wissenschaft
II. Diskurse und Semantiken der Rechtssoziologie
Lebendes Recht, Rechtspositivismus
Soziologische Jurisprudenz, Rechtstatsachenforschung
Soziologische Rationalitätstheorie und Strukturfunktionalismus
Rechtssoziologie als kritische Professionssoziologie
"Transzendentale Theorie der Gesellschaft" vs. kritische Rechtspolitik
Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft?
Wiedereinbau des Rechts in die Soziologie
Gegen die Soziologisierung der Jurisprudenz
Distanzierte Beobachtung und "Praxis"
III. Perspektiven
Praxisdiskurs? Kritische Systemtheorie des Rechts?
Sehr gute Kenntnisse der soziologischen Theorie werden vorausgesetzt.
Zur allgemeinen Vorbereitung: Buckel, Sonja; Ralph Christensen; Andreas Fischer-Lescano (Hg.): Neue Theorien des Rechts. Stuttgart: Lucius & Lucius 2006 (UTB)
| Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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| Module | Course | Requirements | |
|---|---|---|---|
| 30-M-PK-M3 Governance and Regulation (key area 3) Governance und Regulierung (Kernbereich 3) | Seminar 1 | Study requirement
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Student information |
| Seminar 2 | Study requirement
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Student information | |
| - | Graded examination | Student information | |
| 30-M-Soz-M15a Sociology of Law and Regulation a Rechts- und Regulierungssoziologie a | Seminar 1 | Study requirement
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Student information |
| Seminar 2 | Study requirement
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Student information | |
| - | Graded examination | Student information | |
| 30-M-Soz-M15b Sociology of Law and Regulation b Rechts- und Regulierungssoziologie b | Seminar 1 | Study requirement
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Student information |
| Seminar 2 | Study requirement
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Student information | |
| - | Graded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
| Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Politische Kommunikation / Master | (Enrollment until SoSe 2013) | 3.1; 3.2 | 3 | aktive Teilnahme (weitere 2 LP bei Einzelleistung) |
Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Sechs schriftliche Exzerpte sind jeweils am Tag vor den betreffenden Sitzungen im STud.IP abzulegen.
Zusätzlich werden Themen in Gruppenarbeit vorbereitet und präsentiert.
Für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie a/b" ist eine Hausarbeit erforderlich. Hausarbeiten müssen spätestens eine Woche vor Beginn des Sommersemesters in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.
Hausarbeiten können auch während des Semesters geschrieben und im Seminar vorgestellt werden. Dadurch entfällt die "Nachbereitung" des Seminars in der vorlesungsfreien Zeit. Vorschläge werden ggf. in der ersten Sitzung diskutiert. Bei Interesse ist Kontaktaufnahme vor Semesterbeginn empfehlenswert.