Die Lehrinhalte orientieren sich an dem jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Studierenden werden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika von einem Mentor / einer Mentorin aus dem Kreis der Lehrenden der Fakultät und der Praktikumsbeauftragten betreut und unterstützt. Der Mentor / die Mentorin berät die Studierenden bei der Suche geeigneter Tätigkeitsfelder und bespricht mit ihnen die sich im Praktikum stellenden Anforderungen und Aufgaben, die in Absprache mit dem jeweiligen Praktikumsgeber in einer Praktikumsvereinbarung festgehalten werden. Er / sie bleibt während des Praktikums der Ansprechpartner/in und nimmt im Anschluss an das Praktikum den Bericht der Studierenden über ihre Tätigkeit im Praktikum entgegen, der die Grundlage zur Anerkennung des Praktikums liefert.
Alle Studierenden wurden bereits im Modul 40-M11 in einem Blockseminar auf die Absolvierung der Praktika vorbereitet.
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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40-M24 Vertiefung Praktikum | Einführung in die Vertiefung des Praktikums | Studieninformation | |
Praktikum | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | unbenotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
In diesem Modul sollen die im Modul 40-M11 erworbenen Kompetenzen zur Anwendung der in vorhergehenden Semestern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf ein begrenztes Praxisfeld vertieft werden. Dies geschieht in einem zweiten in der vorlesungsfreien Zeit zu leistenden Praktikum. Die Studierenden wählen die Tätigkeitsfelder selbst und werden dabei mit einer Praktikumsdatenbank möglicher Praktikumsgeber und durch die Praktikumsbeauftragte der Fakultät unterstützt.
Auch in Modul 40-M24 erwerben die Studierenden entsprechend dem jeweiligen Praxisfeld zusätzliche berufsorientierte Qualifikationen und Kompetenzen, die ihre universitär erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse berufsfeldspezifisch ergänzen. Der Nachweis dieser Kompetenzen erfolgt einerseits in der Praktikumsbescheinigung durch den Praktikumsgeber. In einem Bericht stellen die Studierenden andererseits dar, dass sie die an sie im Praktikum gestellten Anforderungen kritisch reflektieren und mit ihren Studieninhalten verknüpfen können.