AKTUALISIERUNG:
Das Prüfungsamt hat die Möglichkeit bestätigt, die vierte Hausarbeit im Seminar zu schreiben. Nochmals die Wiederholung der Formalien: 24 bis 26 Seiten Umfang (nur Text und Literaturverzeichnis, also ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis), Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5. Erforderlich sind mindestens 8 Literaturangaben, die auch im Text (und gekennzeichnet in einigen Fußnoten) ausgewertet sein müssen.
Zusätzlich zum Text ist eine Datei mit der gespeicherten Arbeit abzugeben. Der Abgabetermin ist der 31. März 2025. Abzulegen sind die Arbeiten in dem im Zahn S2 befindlichen Postfach mit der Nummer 062 (Ausstieg aus dem Fahrstuhl Gebäudeteil S, 2. Etage, links den Türtaster an der Wand betätigen, dann gelangen Sie zu den Postfächern).
Wie angekündigt, stehe ich gerne für Nachfragen zur Verfügung. Ein entsprechender Termin kann per mail (wschild@uni-bielefeld.de) vereinbart werden.
In der Veranstaltung sollen grundlegende Themen der Strafrechtsgeschichte anhand der Hexereiverfahren thematisiert werden (z.B. Begriff des Hexerei- und/oder Zaubereiverbrechens [und allgemein: Problem des Verbrechensbegriffes], Hexerei als religiöses und juristisches Problem, Hexerei und Terrorismus, Akkusations- und Inquisitionsverfahren, Folter [und andere Beweisverfahren], Verständnis der Todesstrafe [und hier konkret: der Feuerstrafe], Strafbarkeit der Zauberei heute).
Für Näheres zum Thema wird auf den Beitrag "Strafrechtsgeschichte und Hexerei" aus der Studierendenzeitschrift Bonner Rechtsjournal 2024 (BRJ 01/2024, 28 ff.) hingewiesen, der über den Lernraum abrufbar ist.
Möglich ist der Erwerb einer Schlüsselqualifikation (Voraussetzung: Ausarbeitung und Vortrag eines 30-minütigen Textes) und eines Grundlagenscheins (Voraussetzungen: Teilnahme am Seminar, Ausarbeitung und Vortragen eines 30minütigen Textes, der in der Veranstaltung diskutiert wird und dann aufgrund des gesamten Seminars anschließend bis Semesterende [31.3.2025] zu einer schriftlichen Hausarbeit ausgearbeitet wird).
Insgesamt sollen zwölf Themen vergeben werden, die in sechs Sitzungen (vorgeschlagene Termine: 10.12.2024, 17.12.2024,7.1.2025, 14.1.2025, 21.1.2025, 28.1.2025; also zwei Termine pro Sitzung) diskutiert werden sollen. Die Themenvergabe erfolgt in der Vorbesprechung am Dienstag, 8. 10. 2024, 14-18 Uhr, in der auch Fragen zu dieser Veranstaltung geklärt werden können.
Zugelassen werden zwölf Studierende. Weitere Studierende werden auf einer Warteliste vermerkt und für den Fall, dass ein Platz frei wird, benachrichtigt. Anmeldungen sind bis zum 01.10.2024 zu richten an jan.bauerkamp@uni-bielefeld.de.
Die möglichen Themen lauten:
I. Grundlagen
1. Staat und Religion: Zwei-Schwerter-Lehre
2. Weltliches und kirchliches Recht
3. Tötung als Bestrafung
II. Rechtsverfahren
4. Akkusationsverfahren
5. Beweisführung durch Eidesleistung
6. Beweisführung durch Gottesurteile
7. Beweisführung durch Folter
8. Schnellverfahren: Leumund, Übersiebnen
9. Inquisitionsverfahren
10. Rechtliche Verfolgung von Ketzern
III. Hexenverfolgung
11. Rechtliche Verfolgung von Schadenszauberern
12. Rechtliche Verfolgung von Teufelsbündnern
13. Kritik an Hexereiverfahren
14. Kinderhexen
15. Beendigung der Hexenverfolgung
16. Heutige Strafbarkeit von Hexerei
Empfohlen wird die Lektüre der im Lernraum befindlichen Texte: Schild, Bonner Rechtsjournal (BRJ 01/2024), 28 ff. sowie ders., ZIS 2018, 408 ff.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Schlüsselqualifikation; GL | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. |
Möglich ist der Erwerb einer Schlüsselqualifikation (Voraussetzung: Ausarbeitung und Vortrag eines 30-minütigen Textes) und eines Grundlagenscheins (Voraussetzungen: Teilnahme am Seminar, Ausarbeitung und Vortragen eines 30minütigen Textes, der in der Veranstaltung diskutiert wird und dann aufgrund des gesamten Seminars anschließend bis Semesterende [31.3.2025] zu einer schriftlichen Hausarbeit ausgearbeitet wird).
Die Hausarbeit erfolgt der Zuordnung gem. StudPro 2023 nach § 31 Abs. 2 Nr. 3.