Im Laufe des Lebens begegnen wir einer nicht kleinen Anzahl an Organisationen der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei der Erstellung des Personalausweises, bei der Eheschließung, bei Verlust der Arbeit oder beim Eintritt in die Rente. Häufig ist jedoch nicht immer klar, welche Behörde für welche Angelegenheit zuständig ist. Erschwerend hinzu kommt u.a., dass mehrere Behörden gleichzeitig für eine Person zuständig sein können oder dass die Zuständigkeit von der einen zur anderen Behörde wechseln kann.
Die Schnittstellen zwischen den Behörden, die dadurch entstehen, stehen im Fokus des Seminars. Auf Basis der empirischen Gegenstände, z.B. „Jugendberufsagenturen“ (Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendamt) (rechtskreisübergreifende Arbeit) oder der Wechsel von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen nach dem SGB II (Rechtskreiswechsel) bspw. im Fall der Geflüchteten aus der Ukraine, werden im Laufe des Seminars folgende Fragen organisationssoziologisch untersucht:
Wie funktioniert die Arbeit zwischen den einzelnen Behörden? Inwiefern prägen die Strukturen der jeweiligen Organisationen die Arbeit an der Schnittstelle? Welche Folgen ergeben sich daraus z.B. für die jeweiligen Organisationen und ihre Fähigkeit der Erfüllung ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags und des gemeinsamen Auftrags?
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 12:00-14:00 | 07.10.2024-31.01.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.