Toxikologie und Gefahrstoffrecht I muss VOR Gefahrstoffrecht II gehört werden.
Gemäß § 11 der Chemikalienverbotsverordnung MUSS Ihre Anwesenheit an jedem Kurstag durch Unterschrift dokumentiert werden. Nur nach lückenlosem Anwesenheitsnachweis UND bestandener Prüfung kann das Zeugnis zum Sachkundenachweis erstellt werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Do | 9-18 | unveröffentlicht | 06.03.2025 | |
einmalig | Fr | 10-18 | unveröffentlicht | 07.03.2025 | |
einmalig | Sa | 9-13 | unveröffentlicht | 08.03.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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21-M45 Toxikologie und Gefahrstoffkunde | Toxikologie und Gefahrstoffrecht I | unbenotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.